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Verfasst am: 15.10.07, 16:39 Titel: Erscheinen vor Gericht
Hallo,
Kläger A wird zur Verhandlung geladen.
Aus medizinischen Gründen liefert er ein Attest.
Frage 1: Was muss in dem Attest enthalten sein?
Frage2: Wirkt es sich objektiv nachteilig für A aus, wenn sie der Verhandlung nicht beiwohnen kann?
Frage 3: Kann A sich auch von einer Person vertreten lassen, die ohnehin viel mehr über den Fall aussagen kann?
Denn angenommen A (76 jährige Dame) fühlt sich ohnehin nervlich nicht in der Lage eine Verhandlung durchzustehnen.
Danke für sachkundige stelllungnahmen und Gruß
von Maike
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