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Säumniszuschläge auch für Gebühren?

 
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corinna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 09:47    Titel: Säumniszuschläge auch für Gebühren? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

kann auch auf eine überfällige Abwassergebühr ein Säumniszuschlag erhoben werden? Gemäß § 240 AO wird ein Säumniszuschlag erst erhoben, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist, der angeforderte Steuerbetrag aber ungeachtet der Fälligkeit nicht gezahlt wurde. Inwieweit ist dies auch für Gebühren zulässig?

Vielen Dank!

Gruß
Corinna
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