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Welche "Strafen" sind wann erlaubt?

 
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 14:24    Titel: Welche "Strafen" sind wann erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo

Wann darf ein Lehrer welche Art von zusätzlichen Aufgaben (früher bekannt als Strafarbeiten) geben? Wir nehmen Hessen als Standort.

Darf z.B. die Aufgabe an einzelne Schüler gegeben werden, einen Text über irgendwas zu schreiben, weil ein Termin nicht eingehalten wurde, z.B. mit Unterschrift zeigen?
Darf zu einem Referat gezwungen werden?
Welche Dimensionen dürfen solche Aufgaben haben?

Wäre es ein Unterschied ob es alle Schüler machen müssen oder nur einige wenige bzw. ein einzelner?

Vielen Dark für eure Antworten
Gruß
Uber-Pea
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig von der Deklaration als "Strafarbeit" darf ein Lehrer grundsätzlich jederzeit einen Schüler zur Abgabe eines Leistungsnachweises (Hausaufgabe, Referat etc.) auffordern und bei Weigerung entsprechend mit "ungenügend" bewerten (Ausnahmen: exzessiver Mißbrauch, also wenn z.B. ein Schüler jede Stunde ein Referat schreiben muß, die anderen aber nie).
Es gibt ja glücklicherweise keine Regel der Art "was einer machen muß, müssen alle machen".
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Also wäre es legitim wenn der Lehrer jemandem, der ne Unterschrift vergessen hat ne zusätzliche Aufgabe gibt? Darf diese nur Unterrichtsbezogen sein?

Gruß
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ich so sehen.
Die typischen "Strafarbeiten" der Art "Du schreibst jetzt hundertmal 'Ich darf die Unterschrift nicht vergessen'" sind AFAIK unzulässig.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also nur fachbezogene Aufgaben sind deiner Meinung nach erlaubt?

Dann wären ja auch Ausfätze im Stil von "wie verhalte ich mich in der Pause" oder "meine Pflichten im Zusammenhang mit schriftlichen Arbeiten" oder "Warum ist das werfen von Schneebällen verboten" unzulässig?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten wird wohl auch legitim sein.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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