Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Was ist erlaubt / Prüfung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Was ist erlaubt / Prüfung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 19:09    Titel: Was ist erlaubt / Prüfung Antworten mit Zitat

Was darf z.B. im BGB alles an-oder unterstrichen sein, wenn man das Buch in einer Prüfung verwendet? Gelten beim SA die gleichen Regeln diesbezüglich wie bei div. Scheinen?

Mit Marker anstreichen ist genehmigt, richtig?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 20:06    Titel: Re: Was ist erlaubt / Prüfung Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
SA


= Stabsarzt??

Ich meine mich so grau dran erinnern zu können, dass es irgendsoeine Hilfsmittelverordnung gibt (die natürlich von BL zu BL und Uni zu Uni verschieden ist).
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 17.10.07, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt von den landesrechtlichen Bestimmungen ab.
In NDS sind z.B. gelegentliche Unterstreichungen und 5 Verweise pro Seite erlaubt, während das Gesetz in NRW jungfräulich bleiben muss.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.10.07, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
idR sind nur Gesetzesfähnchen am Schönfelder/Sartorius überall ok, in Berlin kann man wohl auch unterstreichen, allerdings ist die Regel sehr schwammig (darf nicht systematisch sein), weshalb ich es mir verkniffen hatte. Näheres direkt beim JPA bei Anmeldung erfragen bzw. nachlesen.
Mfg vom
showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.