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Widerrechtliche Veröffentlichung personenbez. Daten

 
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desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 18.10.07, 11:54    Titel: Widerrechtliche Veröffentlichung personenbez. Daten Antworten mit Zitat

Hallo,

für den Fall, dass mein Post an anderer Stelle richtiger wäre: sorry davor vorweg!

Nehmen wir mal an, dass Kunde K der Deutschen Anbieter X gegenüber dem Eintrag im Telefonbuch und in anderen Medien widersprochen hat und nur durch Zufall nach einigen Wochen herausfindet, dass nicht nur die Telefonnummer, sondern auch der komplette Name und die komplette Anschrift im Internet (dem Örtlichen) veröffentlicht wurde.

Liegt hier nicht ein grober Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor?

Vielen Dank für Antworten

desi
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Audiatur et altera pars!
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desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 21.10.07, 09:57    Titel: mal schubbs... Antworten mit Zitat

,,, mag sich denn niemand dazu äußern? Weinen

desi
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Audiatur et altera pars!
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Froggel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 76
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.10.07, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ob es da ein Rechtsverstoß ist kann ich nciht sagen, aber in der Regel reicht ein Anruf um das Ganze zu klären und die Eintragung verschwinden zu lassen. Ich denke, dass bei der Masse an Anträgen solch ein Fehler schon mal vorkommen kann.
_________________
Ich bin kein Jurist, die Basis meiner Beiträge sind Recherchen.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Froggel hat folgendes geschrieben::
Ob es da ein Rechtsverstoß ist kann ich nciht sagen, aber in der Regel reicht ein Anruf um das Ganze zu klären und die Eintragung verschwinden zu lassen. Ich denke, dass bei der Masse an Anträgen solch ein Fehler schon mal vorkommen kann.


Danke für den Kommentar. Allerdings finde ich nicht, dass es eine solche Kleinigkeit ist. Würde ich zum Beispiel zum Einwohnermeldeamt gehen und um die Adresse eines anderen bitten, müsste ich die Gründe hierfür ernsthaft und glaubhaft darlegen. Und im genannten fiktiven Fall werden mal eben ungefragt und gegen die ausdrückliche Weisung des Telefonanschlussinhabers nicht nur die Nummer, sondern auch seine komplette Anschrift einem Millionenpublikum öffentlich gemacht.

Das finde ich passt nicht zusammen und muss doch irgendwo geregelt sein, oder?

desi, noch auf weitere Meldungen wartend
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.10.07, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

desillusioniert hat folgendes geschrieben::
einem Millionenpublikum
Ich weiß nicht, welcher Prozentsatz der Weltbevölkerung Zugang zum Internet hat, aber wahrscheinlich dürften die Daten eher einem Milliardenpublikum zugänglich sein. Die Anzahl derer, die sich für diese Daten interessieren, dürfte allerdings reziprok proportional sein.

desillusioniert hat folgendes geschrieben::
muss doch irgendwo geregelt sein
Das ist es sicherlich. Und wie man weiß, werden Regeln häufig mißachtet - entweder vorsätzlich oder fahrlässig. Hier ist wohl von letzterem auszugehen. Shit happens!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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