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Studienunterstützung

 
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Sebastian
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 14:06    Titel: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde interessieren, wir viel ein Vater und Mutter (geschieden) insgesamt an ihren Sohn als Studienunterstützung zahlen (müssen).
Gibt es da einen Richtwert, oder errechnet sich das nach dem Einkommen, oder kann man sich an der Bafög-Höchstgrenze (ca. 530 € / Monat) orientieren.

Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

mfg

Sebastian
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H.L.
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 16:50    Titel: Re: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

wenn der Sohn eine eigene Wohnung hat, gehen die meisten Unterhaltsleitlinien von einem Bedarfssatz von 600 € aus.
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Sebastian
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 17:54    Titel: Re: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

Kann man diese Leitlinien irgendwo nachlesen? Und was ist, wenn der Sohn noch zu Hause lebt, von wieviel geht man da aus?

Vielen Dank

mfg

Sebastian
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 13:13    Titel: Re: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der einzelnen OLG`s stehen hier

www.ramuellerkoeln.de

Wenn Du noch zuhause wohnst, gilt die 4. Alterstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Gruß Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Sebastian
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 14:30    Titel: Re: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

Na aber diese Tabelle richtet sich doch nach dem Einkommen der Eltern oder? Ist das denn auch bei einer reinen Studienunterstützung der Fall???

Vielen Dank

mfg

Sebastian
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 17:12    Titel: Re: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

Was meinst Du mit "Studienunterstützung" ?

Gruß Hans
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Sebastian
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 12:38    Titel: Re: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

Also ich meine das, was der Ex-Frau (nicht Mutter des Kindes) vom Unterhalt abgezogen werden kann, weil das Kind des Mannes studiert.


Gruß Sebastian
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Newbie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 13:34    Titel: Re: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

hallo sebastian,

wenn die ex-frau des mannes NICHT mutter des kindes ist, trifft diese auch keine unterhaltspflicht, es sei denn diese frau hat dich adoptiert. unterhaltspflichtig sind nur leibliche verwandte in gerader linie. also sprich leibliche mutter und leiblicher vater bzw. adoptivvater und adoptivmutter.

gruss

newbie
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Sebastian
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 00:09    Titel: Re: Studienunterstützung Antworten mit Zitat

Hmm.... ich glaub wir reden aneinander vorbei. Ich mein eigentlich was anderes.

Es ist so, dass meiner Mutter ihr Unterhalt gekürzt wird, da mein Stiefvater seinen Sohn für´s Studium unterstützen muss.
Meine Mutter bekommt einen Betrag X € Unterhalt -300 € wegen der Unterstützung meines Stiefbruders von seinem Vater... Jetzt fragte ich mich nur, woher sich diese 300 € berechnen, da die leibliche Mutter von meinem Stiefbruder ihn doch auch unterstützen muss und er wohnt noch bei ihr zu Hause...

Vielleicht hab ich mich was besser Ausgedrückt.

Lieben Gruß

Sebastian

P.s.
Zitat:
wenn die ex-frau des mannes NICHT mutter des kindes ist, trifft diese auch keine unterhaltspflicht, es sei denn diese frau hat dich adoptiert. unterhaltspflichtig sind nur leibliche verwandte in gerader linie. also sprich leibliche mutter und leiblicher vater bzw. adoptivvater und adoptivmutter.


Hmm.... na theoretisch zahlt ja meine Mutter doch irgendwie die STudienunterstützung vom meinem Stiefbruder, da ihr deswegen ja der komplette Betrag vom Unterhalt einfach abgezogen wurde
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