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Verfasst am: 24.10.07, 14:20 Titel: Firmengründung wegen Bundeswehr nicht möglich?
habe über die suche nichts konkretes zu folgendem problem gefunden:
wie ist die rechtslage wenn jemand tauglich gemustert ist. eine schriftliche zusage des KWEA erhalten hat, dass er frühestens im April 2008 einberufen wird. und nun plant eine firma zu gründen?
kann die bundeswehr von einem absehen um die firmenexistenz zu halten oder wird der untergang der firma durch den einberufungsbescheid trotzdem besiegelt?
guck mal in § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes (hier: http://norm.bverwg.de/jur.php?WPflG,12 ). Da stehen die Voraussetzungen für eine Zurückstellung drin. In dem Zusammenhang ist auch der Abs. 6 interessant.
Thomas _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
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