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mal angenommen jemand hat einen Anwalt der bei einem Unterhaltsverfahren von seinem Mandanten vorher ausführlich informiert, auch in Form von Dokumenten und Schriftstücken - aber beim Gerichtstermin wichtige Punkte nicht vorbringt, daraufhin soll ein Vergleich erfolgen, der entsprechend ungünstig für den Mandanten ausfiele. Kann man dem spekulativen Anwalt das Mandat entziehen und selbst die Fakten vortragen?
Nun, meines Erachtens dürfte es im Allgemeinen jedem vor Gericht freistehen, auch selbst vorzutragen, auch ohne Entzug des Mandates. Wie es auf den Richter wirken könnte, wenn der Anwalt den Vortrag nicht unterstützen sollte, wäre eine andere Frage. Man könnte beispielsweise auch seinen Anwalt in Kenntnis setzen, daß man solches zu tun gedenkt. Interessant wäre, wie sich ein solcher Fall weiterentwickeln könnte, habe schon von ähnlichen Fällen gehört. _________________ Dies stellt lediglich eine persönliche, unverbindliche Meinung dar und ist selbstverständlich nicht als Ersatz für eine fachmännische Beratung gedacht.
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