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Advokat Versicherung vorzeitig kündigen

 
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Franziska
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 22:10    Titel: Advokat Versicherung vorzeitig kündigen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gerne etwas zu folgendem Sachverhalt wissen wollen.

Eine Person A hat bei ihrem Versicherungsvertreter eine Advokatversicherung (Rechtschutz) abgeschlossen. Später erfährt A, dass die Versicherung für 5 Jahre abgeschlossen wurde, was so nicht abgesprochen wurde.
Als Person A beim Vertreter nachgefragt hat bekam A gesagt, dass "er" sonst keine Provision erhalten hätte und man da nichts mehr machen kann.

Gibt es eine Möglichkeit da rauszukommen?
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal sagen dass A einen Vertrag unterzeichnet hat und in dem muss stehen, dass die Vertragsdauer 5 Jahre ist.

Die Versicherung kann übrigens kündigen und zwar jedes Jahr, wenn man zwei Schadensfälle innerhalb eines Versicherungsjahres hat.

A kann nur widerrufen, wenn der Versicherungsschein nicht innerhalb von 1 Monat vorliegt, soweit ich das in Erinnerung habe; aber der kommt bestimmt in dieser Zeit!

Gruß Helmut
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Helmut hat folgendes geschrieben::

soweit ich das in Erinnerung habe; aber der kommt bestimmt in dieser Zeit!

Gruß Helmut


Der kommt bestimmt, ist nur die Frage, obs die Gesellschaft auch nachweisen kann Sehr glücklich
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Franziska
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten!

Ich habe mal gehört von einem Versicherungskaufmann, dass wenn A das Fahrzeug für ein halbes Jahr abmeldet, man die Versicherung auch los ist.

Wie sieht es z.B. aus, wenn A das Fahrzeug auf den auch die Advokat läuft seinem Sohn "verkauft" ?
Gibt es irgendwelche solche Tricks?
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Franziska,

wenn es eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist, und Du meldest das Auto ab, dann ist dies ein Risikowegfall und Du kannst den Vertrag aufheben lassen.

Wo kein versicherbares Interesse - da keine Versicherung. Und das versicherbare Interesse bei einer Verkehrs-Rechtsschutz ist nun mal das Auto!

Hast Du einen Voll-Rechtsschutz, geht das natürlich nicht.

Gruß Helmut
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Helmut hat folgendes geschrieben::

Hast Du einen Voll-Rechtsschutz, geht das natürlich nicht.

Gruß Helmut


Was ist denn bitte das ? Voll-Rechtsschutz noch nie was von gehört, den gibt es nämlich nicht Winken
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Franziska
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke nochmal euch!

Das Auto muss aber eine bestimmte Zeit abgemeldet sein oder?
Man kann es ja nicht abmelden und nach paar Tagen wieder anmelden ?!

Wäre man die Versicherung los, wenn Vater z.B. das Auto an seinen Sohn verkauft?!
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Franziska,

wenn es sich um eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung handelt, deren Zweck es ist Rechtsschutz für KFZ und Führerschein zu gewähren, und das Fahrzeug wird verkauft, kein neues gekauft, handelt es sich um einen Risikowegfall.

Und wo kein Risiko, da keine Versicherung.

Den Sachverhalt wenn die Versicherung zur Kenntnis erhalten hat, wird sie wohl oder übel den Vertrag aufheben müssen.

Habe das aber nur aus meinem Gedächtnis heraus geschrieben und nicht nachrecherchiert. Wenn sich jemand die Mühe macht, das VVG durchzusehen, kann er vielleicht noch konkreter antworten.

Aber, ich denke es ist schon so wie ich schreibe. Pauschal und fiktiv geantwortet!

Gruß Helmut
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.02.05, 20:30    Titel: Sollte es ausschließlich Verkehrsrechtsschutz sein! Antworten mit Zitat

Sofort den Vertrag wiederrufen!
Innerhalb 14 Tagen!!!

Variante 2)

Auto abmelden --- dann ruht der Vertrag bis zum Sanktniemmerlein!!! Muss aber der Versicherung auch entsprechnd nachgewiesen werden!

Variante 3)

Alle Leistungen die keinen Eigenanteil vorsehen, sooo oft in Anspruch nehmen bis die Versicherung die Schnauze voll hat!

"Wegen jedem Scheissdreck", sofort eine Beratung von einem Anwalt wahrnehmen!!!
z.B.: Kratzer in der Waschanlage; Delle im KFZ, Anzeige gegen Unbekannt erstellen lassen; Auto hustet komisch, sofort soll ein Anwalt die Produkt- und Herstellerhaftung prüfen;.............


TIPPP!!!!

Reden Sie mit der Vers.-Gesellschaft und beschweren sich über den Vermittler, bitten Sie um Auflösung, bzw. 1 Jährige Kündigung!
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 23:29    Titel: Re: Sollte es ausschließlich Verkehrsrechtsschutz sein! Antworten mit Zitat

Muc444 hat folgendes geschrieben::


Variante 3)

Alle Leistungen die keinen Eigenanteil vorsehen, sooo oft in Anspruch nehmen bis die Versicherung die Schnauze voll hat!

"Wegen jedem Scheissdreck", sofort eine Beratung von einem Anwalt wahrnehmen!!!
z.B.: Kratzer in der Waschanlage; Delle im KFZ, Anzeige gegen Unbekannt erstellen lassen; Auto hustet komisch, sofort soll ein Anwalt die Produkt- und Herstellerhaftung prüfen;.............




Klasse Vorschlag und wo bekommt der VN dann bei Bedarf nen neuen Vertrag her, denn bei Kündigung durch Vorversicherer wird man ja schließlich überall mit Kusshand aufgenommen ?

Muc444 hat folgendes geschrieben::

TIPPP!!!!

Reden Sie mit der Vers.-Gesellschaft und beschweren sich über den Vermittler, bitten Sie um Auflösung, bzw. 1 Jährige Kündigung!


Weshalb beschweren, weil der Kunde nicht liest was er unterschreibt ?

Muc444 hat folgendes geschrieben::

Variante 2)

Auto abmelden --- dann ruht der Vertrag bis zum Sanktniemmerlein!!! Muss aber der Versicherung auch entsprechnd nachgewiesen werden!


Noch besser, kostet ja auch nichts und wer sagt uns eigentlich, daß es sich hierbei um nen reinen Fahrzeug bezogenen RS handelt ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.02.05, 08:06    Titel: Tja, Hamster??? Antworten mit Zitat

Bei genauem lesen, wurde zuerst und überhaupt gefragt, ob es sich ausschließlich um eine KFZ-RS handel?

Wer also lesen kann, ist klar im Vorteil! Sehr böse

Auto ab- oder ummelden, war im Angebot des Fragestellers!!! Natürlich kostet dies!!! Auf den Arm nehmen

Mag sein, dass bei Kündigung durch den Versicherer ein neuer Abschluss bei einer anderen Gesellschaft ein Problemchen auftaucht!
Aber es ging ja auch vorher sogar ganz "ohne"! Auch kann man diesem eventuell begegnen, indem man selbst schon vorher mit sofortiger Wirkung kündigt, hilfsweise zum Vertragsabschluss!
Somit könnte man stets guten Gewissens behaupten, dass die Kündigung durch den VN zuerst bestand! Datum und Nachweis ergibt sich aus der Korrespondenz! Idee

Es ist allgemein bekannt, dass das "Kleingedruckte" oft nicht gelesen wird, da man sich in Treu und Glauben auf die Aussagen des Werbers im Vertrauen verlässt, wie ja hier scheinbar geschehen! Cool

Zeugen könnten bestätigen, dass man getäuscht, überrumpelt und ohne Brille war!! Auf den Arm nehmen

Den Fall, gerne auch dem Ombudsmann für Versicherungswesen, Berlin, mit der Bitte um Hilfe und Vermittlung melden! Idee

Gruss an Hamster!!!
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 12:49    Titel: Re: Tja, Hamster??? Antworten mit Zitat

Muc444 hat folgendes geschrieben::
Bei genauem lesen, wurde zuerst und überhaupt gefragt, ob es sich ausschließlich um eine KFZ-RS handel?

Wer also lesen kann, ist klar im Vorteil! Sehr böse


Na den gebe ich doch gerne zurück, denn es wurde bnisher nicht bestätigt das es so ist, sondern nur danach gefragt.


Muc444 hat folgendes geschrieben::

Auto ab- oder ummelden, war im Angebot des Fragestellers!!! Natürlich kostet dies!!! Auf den Arm nehmen


Als Frage auf etwas was der Fragestellerin mal ein Versicherungskaufmann erzählt hat, aber auch hier wurde nicht geklärt welchen Vertrag genau die Fragestellerin nun hat.
Und da stellt sich wieder die Frage wieviel Ahnung hat der normale Versicherungskaufmann überhaupt vom RS, zumal RS bei den meisten Gesellschaften doch eher stiefmütterlich wie ein Abfallprodukt behandelt wird.

Muc444 hat folgendes geschrieben::

Mag sein, dass bei Kündigung durch den Versicherer ein neuer Abschluss bei einer anderen Gesellschaft ein Problemchen auftaucht!
Aber es ging ja auch vorher sogar ganz "ohne"! Auch kann man diesem eventuell begegnen, indem man selbst schon vorher mit sofortiger Wirkung kündigt, hilfsweise zum Vertragsabschluss!
Somit könnte man stets guten Gewissens behaupten, dass die Kündigung durch den VN zuerst bestand! Datum und Nachweis ergibt sich aus der Korrespondenz! Idee


Wenn das auch nur noch den neuen Versicherer im geringsten interessieren würde.

Muc444 hat folgendes geschrieben::

Es ist allgemein bekannt, dass das "Kleingedruckte" oft nicht gelesen wird, da man sich in Treu und Glauben auf die Aussagen des Werbers im Vertrauen verlässt, wie ja hier scheinbar geschehen! Cool


Die Laufzeit steht bei RS-Anträge nicht im Kleingedruckten neben der Laufzeit in Jahren muß auch noch ein Beginn- wie ein Ablaufdatum eingetragen werden.

Muc444 hat folgendes geschrieben::

Zeugen könnten bestätigen, dass man getäuscht, überrumpelt und ohne Brille war!! Auf den Arm nehmen


Oh nett, Falschaussagen ? Na wenn das mal nicht nach hinten losgeht.

Muc444 hat folgendes geschrieben::

Den Fall, gerne auch dem Ombudsmann für Versicherungswesen, Berlin, mit der Bitte um Hilfe und Vermittlung melden! Idee


Das war der beste Vorschlag, aber solche schlauen Leute habe ich in meiner Außendienstzeit immer geliebt. BAV Beschwerden machen zwar erstmal Arbeit, aber wenn man geschickt an die Sache rangeht und die eigne Gesellschaft hinter einem steht, sieht der Kunde am Ende dumm aus und seinen Vertrag ist er auch nicht los.

Muc444 hat folgendes geschrieben::

Gruss an Hamster!!!


Gruss zurück und vielleicht beim nächsten Posting erstmal nachdenken oder einfach weniger intelligente Postings der Umwelt ersparen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.02.05, 14:44    Titel: laaangeweilig! Antworten mit Zitat

Verrückt Geschockt Weinen Traurig

Na gut, lieber Her H AM S T ER !

Dachte mir schon, dass Sie ähnlich aus der Branche, oder auch Staubsauger,... egal!!



Ich gebe mich bei Ihrem Intellekt geschlagen, wie auch Ihrer akademischen Ausbildung!!!

War vielleicht auch nur befangen, da ich Werbekolonen, Drücker, Haustürgeschäfte, Provisionsjäger, kurzum alle Formen von Türklopfern noch nie leiden mochte!

Deshalb steht auch auf vielen Türschildern "Betteln und Hausieren verboten"!
Deshalb hat der Gesetzgeber diesen Geschäften ein Widerrufsrecht eingeräumt! Böse

Denke mal, dass das Forum und der eigentliche Fragesteller kaum mehr Interesse zeigt, welches Sie oder ich hier zum Thema schreiben!

Sonnige Grüße an Alle, die sich bereits langweilten!
Muc444
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 06.02.05, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

ich zäume das pferd mal von hinten auf...

das "haustürwiderrufsrecht" ist auf versicherungsverträge nicht anwendbar.

sofern die frist für den widerruf des vertrages (vermerk in der police) noch nicht verstrichen ist, schriftlich widerspruch einlegen. in der regel endet die frist einen monat nach zugang der police.

bis zu einem jahr nach zahlung der erstprämie kann dem vertrag widersprochen werden, wenn nicht über das widerspruchsrecht aufgeklärt wurde. hat der kunde den versicherungsschein nie erhalten (der versicherer muss den zugang nachweisen), kann er sich also auf das fehlen der police und damit auf die fehlende belehrung über den möglichen widerruf berufen.

eine kündigungsmöglichkeit wegen risikowegfall ist in den seltensten fällen gegeben, da meist der allgemeine verkehrs-rechtsschutz abgeschlossen wird. hier ist der versicherungsnehmer als verkehrsteilnehmer versichert und nicht nur als halter eines kfz.

ist in der antragsdurchschrift des versicherungsnehmers keine laufzeit vermerkt (dauer oder datum), sollte mit freundlicher korrespondenz mit dem versicherer der vertrag nach zur nächsten hauptfälligkeit (jahrestag) aufgehoben werden können.

der vertreter erhält übrigens auch für einen ein-jahres-vertrag eine provision. mit einem fünf-jahres-vertrag hat er sich die provision lediglich für fünf jahre "gesichert".

ansonsten gilt in deutschland die vertragsfreiheit sowie die pflicht, verträge einzuhalten. unterschreibt man einen fünf-jahres-vertrag, hat man halt nun mal pech gehabt.
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