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T4 gemustert bis April - dann erneute Musterung

 
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syron
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.10.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.10.07, 19:54    Titel: T4 gemustert bis April - dann erneute Musterung Antworten mit Zitat

Hallo liebe Community,

ich befinde mich im Moment in einer ziemlich blöden Situation. Ich habe wurde diesen Januar (vor meinem Abitur) zur Musterung geladen. Aufgrund dessen, dass ich mich noch in Kieferorthopädischer behandlung befinde wurde ich T4 gemustert und bis zu diesem Herbst zurückgestellt. Da ich kein ganzes Jahr verlieren wollte, habe ich bereits mein Studium begonnen. Nun wurde ich nochmals bis nächstes Jahr April zurückgestellt, da die Behandlung noch andauert.
Allerdings merke ich im Moment, dass ich mich im Eifer des Gefechts möglichst schnell zu studieren, für die falsche Universität entschieden habe und mich zu Ende des Semesters nun exmatrikulieren möchte. Die Universitäten an denen ich mich dann im kommenden Jahr bewerben möchte bieten allerdings nur einen Einstieg zum Winter-/Herbstsemster 2008.

Da mich allerdings im April der Bund kontaktieren wird, habe ich Angst, dass ich das Studium an meiner Wunschuni auch im nächsten Jahr nicht erreiche, da ich leider nicht absehen kann, ob die Behandlung nochmals länger dauern wird.

Nun wurde mir von einer Bekannten der Anwalt [Gelöscht. Biber] empfohlen, der auch ihre eigenen Kinder von der Wehrpflicht befreite.

Jetzt würde mich zum Einen interessieren, ob jemand diesen Anwalt kennt und evtl. bereits Erfahrungen mit ihm gemacht hat ?! Zum Anderen würde ich gerne wissen, ob ein Anwalt nach einer bereits erfolgten Musterung (wenn auch T4) überhaupt noch etwas erwirken kann, oder ob die Erfolgsaussichten in diesem Fall eher gering sind ?!

Falls diese Möglichkeit nicht in Frage kommt, welche Möglichkeiten gäbe es sonst noch im nächsten Jahr mein Studium zu beginnen ohne dass mir der Bund dazwischen kommt, bzw. sich allgemein diesem "Mist" zu entziehen ?


Vielen Dank schonmal für eure Antworten !


Schönen Gruß,
syron
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe das Problem ehrlichgesagt nicht. T4 wird doch eh nicht eingezogen, nichtmal T3 wird noch eingezogen. Von daher sehe ich keinen Handlungbedarf...

Gruß,

katmai.
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

T4 bedeutet vorübergehend nicht tauglich zu sein, d.h. dass eine weitere Musterung erfolgen wird, die über die (Un-)Tauglichkeit entscheiden wird.
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
T4 bedeutet vorübergehend nicht tauglich zu sein, d.h. dass eine weitere Musterung erfolgen wird, die über die (Un-)Tauglichkeit entscheiden wird.


Ah, okay. Danke für den Hinweis, das war mir nicht so bewusst. Grüner Punkt folgt sofort.

Gruß,

katmai.
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