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versicherung im brandfall?

 
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yamanose
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 09:53    Titel: versicherung im brandfall? Antworten mit Zitat

hallo,

ich habe für meine neue wohnung eine hausratversicherung beantragt.
ich wohne in einem mehrfamilienhaus.
was würde passieren wenn meine nachbarn feuer ausversehen auslösen z.b. durch eine zigarette und das feuer auf meine wohnung übergreift.
angenommen jetzt haben meine nachbarn keine versicherung.. zahlt dann meine versicherung meinen entstandenen schaden oder muss ich das geld dann von den nachbarn einklagen?

vielen dank,
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo yamanose,

für den Schaden an deinen eigenen Sachen ist deine eigene Hausratversicherung zuständig, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.

(dass deine Hausratversicherung nach einer Zahlung unter Umständen bei einem Schadenverursacher Regress nehmen kann, braucht dich dann nicht mehr zu interessieren).

Grüße, Mogli
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

richtig,

alternativ könnte sich die fragestellerin auch an die haftpflichtversicherung des verursachers direkt wenden.

in diesem fall erhält man aber nur schadenersatz zum zeitwert, die eigene hausratversicherung zahlt dagegen den wiederbeschaffungswert zum neupreis.

kurz: die eigene hausratversicherung ist in jedem fall die bessere wahl, vorallem weil es auch mal schadenfälle gibt, bei denen es keinen verursacher gibt, bzw. niemanden, den man zur "verantwortung" ziehen kann
_________________
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Zuletzt bearbeitet von talla am 07.02.05, 18:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 06.02.05, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

goldrichtig!

ausserdem zahlt die hausratversicherung schneller, weil die ursache des brandes gleichgültig ist und es nur auf das ereignis ankommt. die haftpflichtversicherung des nachbarn würde zuerst die schadenursache und damit die leistungspflicht prüfen. sowas kann sich sehr lange hinziehen.
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