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Verfasst am: 28.10.07, 13:58 Titel: Kann dem Anwalt das Anschreiben e. PP untersagt werden?
Hallo,
ich habe eine etwas merkwürdige Frage :
Kann PP (Privatperson) A dem von PP B beauftragten Anwalt den Schriftverkehr zu ihm untersagen?
oder
Wo könnte ich darüber nachlesen?
Beispiel dazu: PP A wollte sich der Dauerbeschallung mit Musik ( über 3 Wochen lang täglich) durch Nachbar und PP B nicht mehr länger aussetzen und bat um Verringerung des Lärmpegels. Dies wurde von PP B abgelehnt. Polizei wurde hinzugezogen. Racheakt PP B sah gesteigerten Lärm in Form von sonst nicht gar so lauten Alltagsgeräuschen vor.
PP A fertigte ein Lärmprotokoll an und zog Vermieter zur Schlichtung hinzu. Dieser nahm Kontakt zu PP B auf, telefonisch sowie schriftlich. PP B zog daraufhin Anwalt hinzu, schilderte diesem nicht zutreffende Aussagen bezüglich PP A. Anwalt schrieb PP A im Auftrag PP B's an. PP A möchte nun keine weitere Post von besagtem Anwalt erhalten und auch selbst keinen Anwalt einschalten, die ganze Sache wird PP A langsam zu dumm.
A kann die Briefe ignorieren und warten, bis die Briefumschläge Gelb und mit Zustellvermerk im Briefkasten landen. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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