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Mitten im Unterhaltsstreit Mandat entziehen?

 
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Sarah-Johanna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 31.10.07, 15:17    Titel: Mitten im Unterhaltsstreit Mandat entziehen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Mutter A und Vater B streiten sich seit einiger Zeit über den Unterhalt für das gemeinsame Kind C. Beide haben einen Anwalt eingeschaltet und beide Anwälte schreiben sich seit geraumer Zeit hin und her, ohne eine gemeinsame Lösung zu finden, der Anwalt von A droht nun auch mit einer gerichtlichen Klage. Nun hat Mutter A, die nervlich aufgrund dieser Sache schon ziemlich am Ende ist, aber den Mut aufgebracht und ein persönliches Gespräch mit Vater B gesucht, und beide möchten sich doch jetzt lieber ohne Anwalt und alldem einigen, es soll dabei einfach die Mitte der beiden geforderten Unterhalte (Differenz ca. 200€) genommen werden.

Können A und B denn nun einfach ihren Anwälten sagen, dass sie sich geeinigt haben und beiden Anwälten nun das Mandat entziehen? Oder können die Anwälte dann sagen, nee, das haben sie bei mir so in Auftrag gegeben, nun kümmern wir uns weiter drum und machen das unter uns Anwälten aus, damit haben Sie nichts mehr zu tun, wenn man sowas einmal aus der Hand gibt, hat man selber Schuld???? Denn A und B möchten jetzt auch nicht mehr Kosten verursachen, als bis dato ohnehin schon entstanden sind.

Wie sollten A und B nun vorgehen??

Danke

Gruß
Sarah
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 31.10.07, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne mich jetzt im Unterhaltsrecht auszukennen, kann der Anwaltsvertrag durch die Mandanten jederzeit gekündigt werden.

Dabei sind dann aber grundsätzlich die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen, die bis dahin schon entstanden sind.
_________________
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Sarah-Johanna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 31.10.07, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das wäre ja super. Das die bis hierhin entstandenen Kosten übernommen werden, ist selbstverständlich.

Muß dieser Anwaltsvertrag denn schriftlich gekündigt werden oder reicht ein Anruf in der Kanzlei?

Gruß

Sarah
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 31.10.07, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt bei der Kündigung nur darauf an, dass sie dem Empfänger zugeht. Also wäre das auch mündlich möglich.

Allerdings muss - falls es zu irgendwelchen Streitigkeiten kommt - der Kündigende den Zugang der Kündigung beweisen können. Und das ist bei einem Telefonat i.d.R. schwierig.
_________________
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