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Wegerecht

 
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Anton
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 14:56    Titel: Wegerecht Antworten mit Zitat

Wie kann der Eigentümer des belastenden Grundstückes ohne Zustimmung des Nutzers des Wegerechts dieses ändern, z.B. die Breite (z. Zt. unverhältnismäßig breit) Hinweis: Das Wegerecht ist mit Notarurkunde im Grundbuch eingetragen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 15:09    Titel: Re: Wegerecht Antworten mit Zitat

Anton hat folgendes geschrieben::
Wie kann der Eigentümer des belastenden Grundstückes ohne Zustimmung des Nutzers des Wegerechts dieses ändern, z.B. die Breite (z. Zt. unverhältnismäßig breit) Hinweis: Das Wegerecht ist mit Notarurkunde im Grundbuch eingetragen.


In dem Rahmen, in dem es im Grundbuch garantiert ist: Gar nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.02.05, 09:55    Titel: Pech! Antworten mit Zitat

Gar nicht!!!!
Beurkundet und grundbuchamtlich eingetragen = bleibender Makel!

Sollte daraus zum Beispiel eine Notwegerente resultieren, wäre prüfbar ob sich dies erhöhen, bzw. anpassen liese??
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