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Musik über BLOG-Seiten weitergeben??

 
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antilaser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 00:50    Titel: Musik über BLOG-Seiten weitergeben?? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ich über kostenpflichtige BLOG-Seiten bestimmte Musikdateien nur ÜBER in die BLOG-Seiten eingebauten PLAYER abspielen lassen darf???? Das heißt der Benutzer kann die Datei nicht herunterladen. Er darf sie sich nur über diesen Player anhören. Oder zählt es trotzdem zu einer Verbreitung der Musik?


würde mich auf Ihre Antworten freuen.

mfg,

Velikan
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 02:34    Titel: Re: Musik über BLOG-Seiten weitergeben?? Antworten mit Zitat

antilaser hat folgendes geschrieben::
Oder zählt es trotzdem zu einer Verbreitung der Musik?

Mal überlegen ... aus dem Radio kann man sich Musik auch nicht runterladen, 'ne Genehmigung bzw. eine Vereinbarung über entsprechende Gebühren brauchen die Sender dennoch. Winken

Gruß
Rena
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antilaser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 10:56    Titel: Re: Musik über BLOG-Seiten weitergeben?? Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
aus dem Radio kann man sich Musik auch nicht runterladen, 'ne Genehmigung bzw. eine Vereinbarung über entsprechende Gebühren brauchen die Sender dennoch. Winken

Gruß
Rena


so wie ich noch aus der Litheratur noch herausfinden konnte : wenn ich fremde Lieder auf meiner Hompageseite abspielen lasse, liegt zwar kein Verstoß gegen das Patentrecht. Aber es könnte ein Verstoß gegen Urcheberrechte vorliegen.

Und wann ein Verstoß gegen das Urcheberrecht vorliegt, ist eine sehr spezielle Frage.

Zur dieser Frage weiß ich leider nichts. Muss ihc jetzt mit jedem Musidarsteller eien Vertrag über die Genehmigung der Wiedergabe seiner Songs vereinbaren? Oder gibt es eine Zentrale dafür, bei der alle Künstler angemeldet sind. Was beim Radio anders ist, ist dass man das Abspielen von allen Lieder noch nachverfolgen kann: Das hört doch jeder. So weit ich weiß, zahlen die Radiosender einen ensprechenden Betrag, SOVIEL sie das bestimmte Lied vorbespielt haben. Bei einer Internetseite, lässt sich das nicht kontrollieren, wieviel ein Benutzer sich ein Lied gehört hat, oder überhaupt gar nicht.


Wenn ich als alternative die Lieder in einer schlechten Qualität und dazu noch verkützt einstellen werde, würde es trotzdem zu einer Verbreitung gehören?


mfg,

Velikan
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Das Suchwort heißt 'GEMA'. Winken
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald ich ein Musikstück (egal in welcher Form) anderen Menschen zugänglich mache, die nicht zum privaten Kreis gehören, verbreitet man dieses. Wenn man dazu nicht die Entsprechende Erlaubnis des Urhebers habe, so stellt dies automatisch eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für die Rechte von Musikkünstlern, bei der man sich sozusagen das Recht zur Veröffentlichung holen kann. Dies
a) kostet Geld
b) funktioniert nur, wenn der Urheber Mitglied bei der GEMA ist
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und wann ein Verstoß gegen das Urcheberrecht vorliegt, ist eine sehr spezielle Frage.

Nö, ist 'ne ganz einfache Frage. Die Antwort ist ebenso einfach: sobald Sie etwas urheberrechtlich geschütztes verbreiten/veröffentlichen ohne über ein entsprechendes Nutzungsrecht des Rechteinhabers zu verfügen, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht Geschockt
Zitat:
Wenn ich als alternative die Lieder in einer schlechten Qualität und dazu noch verkützt einstellen werde, würde es trotzdem zu einer Verbreitung gehören?

Ja.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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antilaser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::


Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für die Rechte von Musikkünstlern, bei der man sich sozusagen das Recht zur Veröffentlichung holen kann. Dies
a) kostet Geld
b) funktioniert nur, wenn der Urheber Mitglied bei der GEMA ist


Wenn aber die Webseite für die englishsprachigen Besucher vorgesehen ist. D.h. ist vollständig auf englisch, hat die Domainendung "info" wird aber auf dem deutshen Server gehostet und ist nur für die Informationszwecke gedacht. Sowas wie die Enzyklopdie der Musik. Habe ich dabei trotzdem die Verantwortung für die Verbreitung bei den deutschen Behörden?? oder bei wem dann?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ausschlaggebend für die Anwandbarkeit ist nicht der Serverstandort, oder die Domain oder sonst etwas, sondern der Sitz des Betreibers.
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