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Gema Lizenz für Videovertonung

 
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Jessica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 04.11.07, 21:30    Titel: Gema Lizenz für Videovertonung Antworten mit Zitat

Hallo,

der Betreiber einer Webseite bietet seinen Usern die Möglichkeit Videos online zu stellen.

Ein User lädt ein Video mit einer aus den Charts bekannten Hintergrundmusik hoch.
Der User hat für dieses Video nach eigenen Aussagen eine GEMA Lizenz gekauft (70 Euro /Jahr) darf er dieses Video jetzt überall veröffentlichen oder nur auf seiner eigenen Seite.

Kann der Betreiber der Webseite sich dadurch absichern das er ebenfalls eine GEMA Lizenz kauft und dann auch Videos mit Ton abgespielt werden dürfen oder muss der jeweilige Ersteller des Videos die Lizenz kaufen oder sogar beide ?

Gruß Jessica
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 05.11.07, 16:50    Titel: Re: Gema Lizenz für Videovertonung Antworten mit Zitat

Jessica hat folgendes geschrieben::
... darf er dieses Video jetzt überall veröffentlichen oder nur auf seiner eigenen Seite.
Was sagt den die Lizenz?
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topspin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hat er das Video mit der Musik Nachvertont so braucht er auch nach die Genehmigung des Rechte Inhabers. Etwas anderes ist es wenn die Musik zufällig bei der Aufnahme mit aufs Band gekommen ist. Als Beispiel hier; Ich steh mit meiner Kamera an der Straße und Filme die Autos wo vorbei fahren. einer der Fahrer hat seine Musik so laut das man sie später aud dem video hören kann. In diesem Fall langt die Gema.

Gruß topspin


Zuletzt bearbeitet von topspin am 07.11.07, 07:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die GEMA vergibt keine Lizenz ohne a) Vorlage der Genehmigung des Rechteinhabers durch den Anfragenden oder b) selbst die Genehmigung beim Rechteinhaber einzuholen.

Daß die GEMA meint Ansprüche zu haben, wenn ein Werk hörbar wird, ohne, daß man dafür eine Genehmigung bräuchte, haben schon viele behauptet. Haben Sie dafür eine Quelle?

Meines Erachtens spricht dagegen, a) daß für solche Fälle im UrHG explizit keine Vergütung vorgesehen ist (in anderen Fällen aber schon) und b) daß man u.U. Titel, Interpret und was sonst noch nötig sein könnte, nicht benennen könnte (obwohl man solche Passagen dennoch verwenden darf).
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topspin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 07.11.07, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Daß die GEMA meint Ansprüche zu haben, wenn ein Werk hörbar wird, ohne, daß man dafür eine Genehmigung bräuchte, haben schon viele behauptet. Haben Sie dafür eine Quelle?

Ja, meine Quelle ist die GEMA selbst (bzw. deren Berater), hatte vor kurzen ein ähnliches Problem.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 07.11.07, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry aber verschiedene Leute erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Vorgesetzte die sich einen Vorteil davon versprechen lassen solche Fälle auch nicht seltener werden. Was meinen Sie, was man z.B. alles für offensichtlichen Mist von Behördenmitarbeitern zu hören bekommen kann.

Ich habe gestern mal wieder lange nach was Schriftlichen gesucht und nichts gefunden.
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