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recht.de :: Thema anzeigen - darf ein Anwalt einfach d. Mandat nieder legen?
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darf ein Anwalt einfach d. Mandat nieder legen?

 
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Marquardt
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 21:18    Titel: darf ein Anwalt einfach d. Mandat nieder legen? Antworten mit Zitat

Frage

Hallo,
Frage in der Sache Anwalthaftung / Familienrecht .
Hallo mein Anwalt hat einfach das Mandat nieder gelegt, (...)
Was kann man dagegen machen ??
mfg
M...

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das Forum dient nicht zur Diskussion und Beurteilung der Leistungen von Anwälten im Einzelfall, sondern ausschließlich der Diskussion allgemein interessierender Fragen des Anwaltlichen Berufsrechts. Haben Sie dafür bitte Verständnis.

M.H.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 23:07    Titel: Re: darf ein Anwalt einfach d. Mandat nieder legen? Antworten mit Zitat

M... hat folgendes geschrieben::
Frage

Hallo,
Frage in der Sache Anwalthaftung / Familienrecht .
Hallo mein Anwalt hat einfach das Mandat nieder gelegt, (...)
Was kann man dagegen machen ??
mfg
M...

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das Forum dient nicht zur Diskussion und Beurteilung der Leistungen von Anwälten im Einzelfall, sondern ausschließlich der Diskussion allgemein interessierender Fragen des Anwaltlichen Berufsrechts. Haben Sie dafür bitte Verständnis.

M.H.


Gehört die Frage, wann ein Anwalt sein Mandat niederlegen darf, nicht zum Berufsrecht?
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 10:04    Titel: Re: darf ein Anwalt einfach d. Mandat nieder legen? Antworten mit Zitat

Gastx hat folgendes geschrieben::
M... hat folgendes geschrieben::
:?:

Hallo,
Frage in der Sache Anwalthaftung / Familienrecht .
Hallo mein Anwalt hat einfach das Mandat nieder gelegt, (...)
Was kann man dagegen machen ??
mfg
M...

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das Forum dient nicht zur Diskussion und Beurteilung der Leistungen von Anwälten im Einzelfall, sondern ausschließlich der Diskussion allgemein interessierender Fragen des Anwaltlichen Berufsrechts. Haben Sie dafür bitte Verständnis.

M.H.


Gehört die Frage, wann ein Anwalt sein Mandat niederlegen darf, nicht zum Berufsrecht?


Als solche ja. Die Frage, die ich gekürzt habe( "(...)"), war aber nicht darauf gerichtet und ist dann in dieser Fassung - mißverständlich - stehen gebleiben. Sorry!
_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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