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Gebühren wg. fehlender Unterlagen?

 
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Alphabeta
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Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.02.05, 13:24    Titel: Gebühren wg. fehlender Unterlagen? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

darf ein Ordnungsamt Gebühren verlangen, wenn die für die Beantragung einer Reisegewerbekarte benötigten Unterlagen (Führungszeugnis, steuerliche Unbedenklichkeitserklärung, etc.) vom Antragsteller nicht erbracht werden? Also sind solche "Bearbeitungsgebühren" überhaupt zulässig, wenn der Antragsteller nachträglich herausfindet, dass er die benötigten Unterlagen gar nicht erbringen kann oder möchte?

Die Begründung des Ordnungsamtes lautet: "Der Antrag ist gebührenpflichtig abzulehnen, wenn Sie Ihre Mitwirkungspflicht nach §26 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht erfüllen.".

Ciao,
Alphabeta
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja natürlich, es ist doch Aufwand entstanden (Akte anlegen, Postregistratur, ggf. Prüfen welche Unterlagen erforderlich).
_________________
mfg
Klaus
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