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Genau auf diesen Parkplatz habe ich jetzt ein Ticket bekommen, das mir mit 5 € berechnet wird. Mir geht es nicht um die 5 €, es geht mir um das Prinzip. Darf die Stadt jetzt im Auftrag des Krankenhauses für diesen Parkplatz Gebühren erheben. Verstößt das Ordnungsamt als Verwaltungsbehörde nicht gegen den Beschluß der eigenen Abgeordneten?
Und ist das nicht rechtswidrig und kann man sich dort medienwirksam gegen wehren?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.02.05, 14:40 Titel:
Sie haben den Text falsch verstanden:
"Bürgermeister Jürgen Ditz (parteilos) gab einen „Fehler im Verwaltungshandeln“ zu. Eine Klausel zum kostenlosen Parken sei im Notarvertrag nicht enthalten."
Will heißen, der mit dem Krankenhaus geschlossene Vertrag entsprach nicht dem von den Abgeordneten getroffenen Beschluß.
Der Beschluß bindet aber nur mittelbar; der Vertrag mit dem Krankenhaus ist trotzdem gültig und damit kann auch kassiert werden.
Anderes Beispiel, dann wird es vielleicht klarer:
Die Abgeordneten beschließen, daß der Bürgermeister B mit der Firma F einen Vertrag über Lieferung eines Busses zu 20.000 EUR abschließen soll. B schließt mit F aber einen Vertrag über 30.000 EUR ab. Folgen? Der Vertrag ist gültig und die Nichtbefolgung des Abgeordnetenbeschlusses ist eine Angelegenheit zwischen Rat und B; den F bindet das Problem nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ok, das seh ich ein. Werde das Geld gleich überweisen.
Das ist auch nicht mein eigentliches Problem.Sind denn Beschlüsse nur Makulatur. Wird denn keiner wegen "Fehler im Verwaltungshandeln" zur Verantwortung gezogen. Denn immerhin wurde die stadteigenen Fläche wegem dem Beschluss ja auch nur gegen 1€ verkauft (unter der Primisse, kostenloses Parken für alle Bürger). Es ist doch der Stadt jetzt ein finanzieller Schaden entstanden.
Will meinen, können unsere Abgeordneten eigentlich machen was Sie wollen ? Gegen so ein Fehlverhalten muss mann doch als Bürger vorgehen können? oder etwa nicht
und wenn wirklich NICHT, na dann, Gute Nacht Deutschland !!!!
gegen den BM könnte ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden (Zuständigkeit meist Aufsichtsbehörde). Ergebnis Ermahnung oder Geldbuße. _________________ mfg
Klaus
wer leitet gegen den BM ein Disziplinarverfahren ein (die hacken sich doch gegenseitig nicht die Augen aus ) oder kann man das als Bürger auch anstreben ?
Und wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?
wer zuständig ist ergibt sich aus Landesrecht (Gemeinedeordnung).
Das ist meistens das Landratsamt. Disziplinarstrafen kommen durchaus vor.
Der Bürger kann dies nicht anstreben, er kann lediglich die Aufsichtsbehörde anschreiben und den Missstand darlegen, mit der Bitte zu handeln. _________________ mfg
Klaus
So wie es aussieht hat ein Bürgermeister aus Unachtsamkeit eine Nebenklausel in einem Kaufvertrag vergessen, dass auf einem Grundstück unentgeltlich geparkt werden darf, statt gegen Entgelt.
Deshalb ist es zu was gekommen? Das Parken kostet Geld. Vor allem, damit keine Dauerparker den Parkplatz missbrauchen (klingt nicht unlogisch). Was war noch gleich schlimmes als Folge passiert? - Ach ja, nun muss man fürs Parken Geld bezahlen...
Und der Bürgermeister gibt es auch noch zu...
Was für ein Skandal...
Irgendwo habe ich meine Zweifel, dass das in irgendeiner Form ein Indikator für ein
Zitat:
ARMES DEUTSCHLAND
ist.
Aber wenn man sonst keine Sorgen hat, kann man sich natürlich auch darüber aufregen, dass der Bezug auf dem Toilettensitz nicht mehr so plüschig ist wie früher _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Aber wenn man sonst keine Sorgen hat, kann man sich natürlich auch darüber aufregen, dass der Bezug auf dem Toilettensitz nicht mehr so plüschig ist wie früher
Hier geht es nicht um die Parkgebühren, sondern um den Verkaufspreis für das Grundstück !!!
Das stadteigene Grundstück ist für 1€ verkauft worden, aber nur unter der Primisse das den Bürgern der Stadt dort kostenloses Parken gewährt wird. Da dies aber nicht geschehen ist, hätte für das Grundstück ein weit besserer Preis erziehlt werden können. Somit ist durch das kleine Missgeschick
Zitat:
So wie es aussieht hat ein Bürgermeister aus Unachtsamkeit eine Nebenklausel in einem Kaufvertrag vergessen
der Stadt ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden entstanden. Aber das ist ja angesichts unserer unfehlbaren Politikers nicht außergewöhnliches. Steuerverschwendung ist ja in Deutschland strafrechtlich auch nicht relevant!
Einen Mitarbeiter in der freien Wirtschaft hätte ein solches Missgeschick garantiert eine Abmahnung aber wenigstens Schadensersatz eingebracht.
Vielleicht aber auch einen neuen plüschbezogegenen Toilettensitz.
TommyP
P.S An den Admin:
Schließen Sie bitte den Tread, hier wird nur noch wenig Konstruktives herauskommen!
nur leider wird der unfähige Bürgermeister vom Volk gewählt (unmittelbar oder mittelbar).
Denkbar wäre noch über den Untreuetatbestand eine Straftat draus zu machen. Das setzt jedoch Vorsatz voraus und der wird gefehlt haben ("wir haben vergessen die Klausel aufzunehmen; ist halt passiert"). _________________ mfg
Klaus
Aber wenn man sonst keine Sorgen hat, kann man sich natürlich auch darüber aufregen, dass der Bezug auf dem Toilettensitz nicht mehr so plüschig ist wie früher
Hier geht es nicht um die Parkgebühren, sondern um den Verkaufspreis für das Grundstück !!!
Das stadteigene Grundstück ist für 1€ verkauft worden, aber nur unter der Primisse das den Bürgern der Stadt dort kostenloses Parken gewährt wird. Da dies aber nicht geschehen ist, hätte für das Grundstück ein weit besserer Preis erziehlt werden können. Somit ist durch das kleine Missgeschick
Zitat:
So wie es aussieht hat ein Bürgermeister aus Unachtsamkeit eine Nebenklausel in einem Kaufvertrag vergessen
der Stadt ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden entstanden. Aber das ist ja angesichts unserer unfehlbaren Politikers nicht außergewöhnliches. Steuerverschwendung ist ja in Deutschland strafrechtlich auch nicht relevant!
Einen Mitarbeiter in der freien Wirtschaft hätte ein solches Missgeschick garantiert eine Abmahnung aber wenigstens Schadensersatz eingebracht.
Vielleicht aber auch einen neuen plüschbezogegenen Toilettensitz.
Ok Tommy- ich nehme es zurück und realtiviere die Aussage :
Ja, hier sind Steuergelder verschwendet worden. Das ist nie schön. Ich mag das auch nicht.
Nur ist leider nicht klar, ob hier im Rahmen der Zweckbindung (Parkplatz) viel mehr Geld zu erwirtschaften gewesen wäre. Jedenfalls lässt es der Artikel nicht erkennen sondern schweigt hierzu.
Ich vermute, die Stadt benötigte ebenfalls einen Parkplatz in dieser Gegend. Sonst hätte der "Deal" nicht viel Sinn gemacht. Der Unterschied ist also der Wert des "kostenlosen" Parkens gegenüber dem "kostenpflichtigen". Ob das DRK oder irgendjemand sonst dann noch das Grundstück für die geschilderten ca. 150.000 € in einen Parkplatz ausgebaut hätte und unbegrenztes kostenloses Parken erlaubt hätte, ist unklar. Ich habe meine Zweifel, dass jemand dies dann noch für rentabel gehalten hätte.
Und wenn die Stadt willig gewesen wäre, das Grundstück zu einem anderen Zweck einzusetzen und dafür zu verkaufen, hätte sie das gekonnt.
Was hier im Zeitungsartikel recht reisserisch klingt, ist ein Fehler, den ich eher unter den weniger schlimmen einordne. Er kann durchaus einen eher sinnvollen Hintergrund haben und derjenige, der den Fehler gemacht hat, gibt es sogar zu. Vielleicht bin ich auch nur etwas abgehärteter und habe ein paar Fehler zu viel in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst mitbekommen.
Wo Sie in der freien Wirtschaft eine Abmahnung als Folge sehen, gibt es im öffentlichen Dienst das Disziplinarverfahren. Beides ist im Endeffekt in einem derartigen Fall vermutlich recht zahnlos - der Betreffende wird zwar gemahnt, aber dass ein deratiger Fehler nocheinmal passiert ist sowieso unwahrscheinlich.
Und anders als in der freien Wirtschaft können die Wähler in absehbarer Zeit problemlos ihrem Bürermeister die rote Karte zeigen, wenn Sie deshalb unzufrieden sind. Tun Sie es aber nicht, könnte man es mit der "Verzeihung" einer Abmahnung in der freien Wirtschaft vergleichen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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