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Prozente bei KFZ-Versicherung übertragen??

 
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Norb
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 28.01.05, 08:30    Titel: Prozente bei KFZ-Versicherung übertragen?? Antworten mit Zitat

Hallo,


ich hab folgende Frage


kann im Sterbefall eines Elternteils das 18 jährige Kind die Prozente von der KFZ-Versicherung übernhemen??

Sind dort Fristen einzuhalten, oder Stellt die Versicherung das von alleine um??

Vielen Dank für Antworten
_________________
Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

"grundsätzlich" kann man nur soviele schadenfreie jahre übernehmen, wie man auch jahre den führerschein hat. bei einem 18 jährigen kann das also bestenfalls 1 jahr sein, der rest würde verfallen.

empfehlenswert wäre es daher, den sfr auf z.b. den anderen elternteil oder einem vertrauenswürdigen ( Winken ) bekannten zu übertragen, der den führerschein lang genug hat, das fahrzeug ebenfalls auf den namen desjneigen zu versichern, und den sohn als fahrer bei der versicherungsgesellschaft mitanzugeben.

von alleine macht die versicherung gar nichts. der sfr muss mit einem entsprechenden formular (bei der versicherung anzufordern) übertragen werden.
_________________
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

und falls es noch einer liest, eine Frist von 6 Monaten nach Sterbetag ist zu beachten
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

für die übertragung des schadenfreiheitsrabattes (sfr) muss glaubhaft gemacht werden, dass der übernehmende auch regelmäßiger fahrer des fahrzeuges des verstorbenen war und damit für die schadenfreiheit, die er übernehmen will, (mit-)verantwortlich ist. bei ehepartnern oder kindern des verstorbenen wird dies leichter glaubhaft zu machen sein als bei fremden personen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

das stimmt zwar,
ist aber reine theorie

wie will eine versicherungsgesellschaft schon beweisen, dass mein "bekannter" der die prozente bekommen soll, nicht regelmässig in den letzten jahren mein auto gefahren hat? Winken
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

nicht der versicherer muss beweisen, dass es nicht so ist. sie müssen es glaubhaft machen. der versicherer muss ihnen keine zweifelhaften geschichten abnehmen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

ok, solange wir bei der theorie bleiben haben sie voll und ganz recht.
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