Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Straflose Lügen sind solche unwahren Behauptungen über Tatsachen, die nicht den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllen.
Das reicht vom "Kompliment" ("Chef, das war aber wirlich ein gelungener Vortrag, die Gäste waren begeistert") über die Notlüge ("Natürlich mag ich portugiesische Kulturfilme Schatzi, aber ich fühle mich so schwach, ich bleibe lieber im Bett während Du mit Deiner Freundin gehst...und schaue nichtmal die Champions League.") bis hin sonstigen Lügen.
Betrug z.B. setzt voraus, dass man sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil mit einer Täuschung verschaffen will. Etwas anderes wäre es, wenn man das Opfer täuscht, damit es gerade keinen Vermögensnachteil erleidet. A weiss dass B prakrisch insolvent ist. Um zu verhindern, dass C mit B einen Vertrag schließt, der nur scheitern kann, lügt A dem C vor, der B habe schon die Insolvenz angemeldet. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Danke!
Wären solche straflosen Lügen auch Aussagen bei Einstellungsgesprächen auf Fragen, die nicht gestellt werden dürfen? Z.B. wenn man mich nach Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit fragt, darf ich dann unwahr nein sagen?
Zählen dazu auch Aussagen eines Angeklagten? Denn der darf vor Gericht meines Wissens nach lügen, oder? _________________ Songtexte ohne Werbung!
Songtexte ohne Registrierung!
www.SongScout24.de
Danke!
Wären solche straflosen Lügen auch Aussagen bei Einstellungsgesprächen auf Fragen, die nicht gestellt werden dürfen? Z.B. wenn man mich nach Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit fragt, darf ich dann unwahr nein sagen?.
Im Ergebnis ja. Wobei sogar auch viele der falschen Antworten auf erlaubte Fragen beim Einstellungsgespräch nicht notwendig strafbar wären . Z.B. ist die Frage nach dem Lebensalter erlaubt. Wenn aber (Klischee) eine 35-Jährige aus Eitelkeit angibt sie sei "29" ist das nicht per se strafbar
Bzgl. gewerkschafts- und parteizugehörigkeit gilt: Lüge erlaubt, solange der Arbeitgeber kein sog. Tendenzbetrieb ist, also z.B. selbst eine Gewerkschaft oder Partei.
Zitat:
Zählen dazu auch Aussagen eines Angeklagten? Denn der darf vor Gericht meines Wissens nach lügen, oder?
Lesen Sie in den §§ 153 ff StGB nach - der Wortlaut wurde sehr genau gefasst.
Und nicht vergessen: Die Aussage des Angeklagten darf nicht den Straftatbestand eines anderen Gesetzes verletzen. Z.B. andere Verleumden bleibt auch vor Gericht strafbar. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.