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Straflose Lügen

 
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PaddelPaddy
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Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 19:19    Titel: Straflose Lügen Antworten mit Zitat

Hmm.. ich bin zwar schon knapp aus dem Jugendalter raus, aber irgendwie passt meine Frage in jedes Forum:

Was sind "straflose Lügen"?

Würde mich über eine Definition und ein paar Beispiele sehr freuen!

Danke und Gruß,
Patrick
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Alba
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Straflose Lügen sind solche unwahren Behauptungen über Tatsachen, die nicht den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllen.

Das reicht vom "Kompliment" ("Chef, das war aber wirlich ein gelungener Vortrag, die Gäste waren begeistert") über die Notlüge ("Natürlich mag ich portugiesische Kulturfilme Schatzi, aber ich fühle mich so schwach, ich bleibe lieber im Bett während Du mit Deiner Freundin gehst...und schaue nichtmal die Champions League.") bis hin sonstigen Lügen.

Betrug z.B. setzt voraus, dass man sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil mit einer Täuschung verschaffen will. Etwas anderes wäre es, wenn man das Opfer täuscht, damit es gerade keinen Vermögensnachteil erleidet. A weiss dass B prakrisch insolvent ist. Um zu verhindern, dass C mit B einen Vertrag schließt, der nur scheitern kann, lügt A dem C vor, der B habe schon die Insolvenz angemeldet.
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Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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PaddelPaddy
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Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
Wären solche straflosen Lügen auch Aussagen bei Einstellungsgesprächen auf Fragen, die nicht gestellt werden dürfen? Z.B. wenn man mich nach Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit fragt, darf ich dann unwahr nein sagen?
Zählen dazu auch Aussagen eines Angeklagten? Denn der darf vor Gericht meines Wissens nach lügen, oder?
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Alba
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

PaddelPaddy hat folgendes geschrieben::
Danke!
Wären solche straflosen Lügen auch Aussagen bei Einstellungsgesprächen auf Fragen, die nicht gestellt werden dürfen? Z.B. wenn man mich nach Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit fragt, darf ich dann unwahr nein sagen?.


Im Ergebnis ja. Wobei sogar auch viele der falschen Antworten auf erlaubte Fragen beim Einstellungsgespräch nicht notwendig strafbar wären . Z.B. ist die Frage nach dem Lebensalter erlaubt. Wenn aber (Klischee) eine 35-Jährige aus Eitelkeit angibt sie sei "29" ist das nicht per se strafbar

Bzgl. gewerkschafts- und parteizugehörigkeit gilt: Lüge erlaubt, solange der Arbeitgeber kein sog. Tendenzbetrieb ist, also z.B. selbst eine Gewerkschaft oder Partei.
Zitat:

Zählen dazu auch Aussagen eines Angeklagten? Denn der darf vor Gericht meines Wissens nach lügen, oder?


Lesen Sie in den §§ 153 ff StGB nach - der Wortlaut wurde sehr genau gefasst.

Und nicht vergessen: Die Aussage des Angeklagten darf nicht den Straftatbestand eines anderen Gesetzes verletzen. Z.B. andere Verleumden bleibt auch vor Gericht strafbar.
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Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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PaddelPaddy
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Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, damit wäre alle geklärt!
Vielen Dank!
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