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Verfasst am: 07.11.07, 21:51 Titel: Was mache ich nur mit diesem Anwalt?
Habe ein wenig Probleme mit meinem Rechtsanwalt:
Dieser reichte erst eine andere Klage ein als die von mir gewünschte, warum weiss ich bis heute nicht, erklärte mir dann die Klage könne bei Bedarf jederzeit geändert werden. Diese Änderung war notwendig, dann aber doch nicht ganz so einfach, aber das ging gerade noch mal gut.
Desweiteren sagt er mir zwar jedesmal wenn ich ihn darum bitte mir Vorab-Kopien wichtiger Schreiben zukommen zu lassen dies zwar zu, macht es dann aber doch nicht. Hat bereits dazu geführt, dass er eine Aussage in einem Schreiben an das Gericht postwendend wieder korrigieren musste, ganz einfach deshalb weil er mich vorher nicht dazu gefragt hat.
Zu einem vereinbarten Termin wg. Akteneinsicht bei Gericht erschien er gleich gar nicht, hatte er vergessen, musste ich dann, recht verloren so ganz allein gelassen, eben selbst wahrnehmen.
Der - bisherige - Höhepunkt: ein Schreiben, mit dem ich ihn (den Anwalt) um eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss bei der übergeordneten Instanz bat, hat er einfach so an das Gericht über dessen Beschluss ich mich zu beschweren wünschte weitergereicht. Das ist nun nicht gerade ideal, das Schreiben war ja nicht für das Gericht sondern für meinen Anwalt gedacht, sonst hätte ich es anders formuliert.
Ganz ohne Anwalt wäre ich bisher nicht schlechter dran gewesen als mit diesem Anwalt.
Mir ist schon klar, dass ich mir einen anderen Anwalt nehmen könnte, nur trägt die entstehenden Mehrkosten meine Rechtsschutzversicherung nicht. Und das kann ich mir schlicht und einfach nicht leisten, denn es geht bei dieser Klage um sehr viel Geld.
Was meint ihr, werde ich diesen Anwalt tatsächlich für seine "Dienste" bezahlen müssen???
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 07.11.07, 22:44 Titel:
Es könnte sich empfehlen, genau diese Leidensgeschichte der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu unterbreiten, und zwar mit der Bitte, sich dazu zu äußern, ob der Rechtsanwalt mit dieser nachlässigen Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten eine Vergütung verdient hat.
Es ist auch möglich für den Fall, dass ein Rechtsanwalt durch fehlerhaftes Verhalten seinem Mandanten Schaden zufügt, von dem Rechtsanwalt Schadensersatz zu verlangen und sich dabei - nach vorheriger Abklärung mit der Rechtsschutzversicherung - von einem anderen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
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