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Verfasst am: 07.11.07, 22:27 Titel: Musterung 3 Jahre zu spät - Arbeitsvertrag Hilfe!!
Ich werde am 30.11. dieses Jahres 21 Jahre alt. Nach dem Abitur habe ich ein Praktikum begonnen und habe am 15. Oktober diesen Jahres meine Festanstellung bekommen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
- eine Woche zuvor meinen Termin zur Musterung. 3 Jahre verspätet ohne einladung oder ankündigung. Nun konnte ich den Termin auf den 16. November verschieben aber dennoch weis ich nicht wie ich mich vorbereiten soll. Ich bin fest in eine kleine Firma integriert, habe eine eigene Wohnung und vor allem Asthma!
Zur Musterung kann ich mich jetzt wohl nicht mehr drücken, allerdings schaffe ich es nicht in Berlin ( wo ich arbeiten aber noch nicht gemeldet bin ) einen Artzbescheid zu bekommen bis zur Musterung ( die in Kreis Wesel stattfindet )
Was muss ich tun um dies unbeschadet zu bestehen, heirat kann doch keine Möglichkeit sein. Auf das Asthma kann ich mich nicht verlassen und mein Team auf der Arbeit braucht mich!
AUßerdem fällt es mir schwer zu sagen das " ich den KDV nicht stellen will" da ich wirklcih gar kein interesse am Bund habe, dennoch das sagen sollte um so eher ausgemustert zu werden
Was ratet ihr mir, mein Leben ist so geplant, und seid der Brief ankam rast mein herz und ich weis nichtmehr wie ich das anfangen soll. 9 Monate aussetzen wären ein Ruin.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.11.07, 00:40 Titel: Re: Musterung 3 Jahre zu spät - Arbeitsvertrag Hilfe!!
Individuelle Rechtsberatung ist im FDR verboten, daher ganz allgemein:
kimohno hat folgendes geschrieben::
3 Jahre verspätet
Meiner Kenntnis nach gibt es keine gesetzliche Regelung, wann spätestens die Musterung stattzufinden hat.
kimohno hat folgendes geschrieben::
ohne einladung oder ankündigung.
Die Bemerkung verstehe ich nicht. Soll vor der eigentlichen Ladung zur Musterung erst ein Schreiben kommen, in der diese Ladung angekündigt wird? Und soll die Ladung dann mit Einladung überschrieben sein?
kimohno hat folgendes geschrieben::
dennoch weis ich nicht wie ich mich vorbereiten soll
Wenn man die Dinge zur Musterung mitbringt, die in der Ladung aufgeführt werden (ich nehme mal an, ein Ausweis gehört dazu), kann man sicherlich nicht viel falsch machen. Die an der Musterung beteiligten Mitarbeiter und sicher auch die anderen Teilnehmer werden den Verzicht auf exzessiven Alkohol- und Knoblauchgenuß am Tag bzw. unmittelbar vor der Musterung begrüßen. Falls der letzte Socken-und-Unterwäschewechsel-sowie-Duschtermin schon etwas zurückliegt (Weihnachten ist öfter), sollte man den nächsten Termin ggf. vorziehen.
kimohno hat folgendes geschrieben::
allerdings schaffe ich es nicht in Berlin (...) einen Artzbescheid zu bekommen
Was ist das und wofür braucht man das bei der Musterung? Und wieso kriegt man das ausgerechnet in Berlin nicht innerhalb von neun Tagen?
kimohno hat folgendes geschrieben::
Was muss ich tun um dies unbeschadet zu bestehen
Keine Sorge - ich gehe mal davon aus, daß praktisch alle Menschen die Musterung unbeschadet überstehen.
kimohno hat folgendes geschrieben::
AUßerdem fällt es mir schwer zu sagen das " ich den KDV nicht stellen will"
Wenn man keinen Antrag auf Verweigerung stellen will, muß man das nicht sagen.
kimohno hat folgendes geschrieben::
seid der Brief ankam rast mein herz
Nun, in Verbindung mit dem Asthma könnte das möglicherweise zu einer Einstufung als 'vorübergehend nicht wehrdienstfähig' führen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
ich frage mich nur immer, wie das andere vorher geschafft haben.
und als normaler erwachsener junger mann sollte man wohl auch damit rechnen, dass man wehr- oder ersatzdienst ableisten muss _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
für war. doch muss ich ehrlich sagen, habe ich einfach nicht mal zu 2 % damit gerechnet das sowas noch passiert. ich habe mich wenig damit auseinander gesetzt aus meiner stufe wurden bis auf 2 leute alle gemustert und ich dachte vllt gehöre ich zu den glücklichen paar % den nunmal vergessen werden.
jetzt baue ich mir nun mal gerade eine existenz auf, wohnung job, laufende kosten inklusive...
die Unlust....naja ich habe gefunden wonach ich suche, ich halte zivildienst nicht generel für schlecht, man gewinnt sicher einige eindrücke aber es kommt nunmal mehr als ungelegen. abgesehen davon das es ein finanzielles desaster ist. Also meine Chancen sind wohkl nur noch t5
wie lange höält allerdings eine unabkömmlichkeitserklärung? muss man die jedes jahr aufs neue rechtfertigen?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 08.11.07, 16:26 Titel: Re: Musterung 3 Jahre zu spät - Arbeitsvertrag Hilfe!!
kimohno hat folgendes geschrieben::
eine Woche zuvor meinen Termin zur Musterung. .... Nun konnte ich den Termin auf den 16. November verschieben aber dennoch weis ich nicht wie ich mich vorbereiten soll.
Es wird durch die Musterung entschieden, ob der Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung steht. Diese Entscheidung trifft das Kreiswehrersatzamt. Es stellt aufgrund einer ärztlichen Begutachtung fest, ob der Gemusterte den Anforderungen des Wehrdienstes gewachsen ist und prüft auch, ob bei ihm Wehrdienstausnahmen vorliegen, die seine Einberufung zum Wehrdienst auf Dauer oder vorübergehend ausschließen. Nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird der Tauglichkeitsgrad (wehrdienstfähig, vorübergehend wehrdienstfähig oder nicht wehrdienstfähig) festgesetzt (§ 8a WehrpflG). Wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist, wird vorläufig nicht zum Wehrdienst herangezogen, kann aber später erneut gemustert werden.
Nach der erfolgten Feststellung der Tauglichkeit erhält der Wehrpflichtige den Musterungsbescheid. In ihm ist der Tauglichkeitsgrad (§ 8a WehrpflG -wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig oder nicht wehrdienstfähig) festgehalten.
Es gibt die Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung (Zentrale Dienstvorschrift 46/1) :
Nähere Informationen zu dieser Dienstvorschrift gibt es hier: www.zentralstelle-kdv.de/aktuell17.htm#08 unter Nr. 8. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthalten die Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 wehrmedizinische Erfahrungssätze, die die speziellen Anforderungen des Wehrdienstes berücksichtigen und als solche auch im Verwaltungsrechtsstreit verwertbar sind (u.a. BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1998, Az: 6 B 108/98 ).
Die ZDv gibt für die Chancen einer Ausmusterung Anhaltspunkte - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Außerdem gibt es die "Tätigkeitsmerkmale in der Grundausbildung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 1 Wehrpflichtgesetz" des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19.10.2001 (Az. Fü S I 5 - Az 24-04-01)
Diese Vorschriften sind Verwaltungsvorschriften, die die Verwaltung, nicht jedoch die Gerichte binden.
Innerhalb von zwei Wochen kann beim KWEA formlos Widerspruch gegen den Musterungsbescheid eingelegt werden. Es handelt sich dabei um eine innere Frist, was bedeutet, dass der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung oder Zustellung des Musterungsbescheides beim KWEA eingegangen sein muss (§ 19 Abs. 4, § 33 Abs. 1 WpflG).
Ein Widerspruch gegen den ersten Musterungsbescheid hat einberufungshemmende Wirkung. Er schützt vor einer Einberufung, solange über den Widerspruch noch nicht abschließend entschieden wurde. Die Entscheidung wird durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Mit diesem schriftlichen Bescheid ist die Vollziehbarkeit wieder hergestellt, man ist wieder einberufbar. Bei einer Ablehnung des Widerspruchs kann man Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen und gerichtlich die einberufungshemmende Wirkung der Klage beantragen. Die Einreichung der Klage allein hat jedoch keine einberufungshemmende Wirkung.
Hinweise zur Begründung des Widerspruchs:
Soweit durch den Wehrpflichtigen angenommen wird, daß ein körperlicher Zustand vorliegt, der zu einer Untauglichkeit führt, sollten frühzeitig Fachmediziner aufgesucht werden. Stellen sich dabei Gründe heraus, die zu einer Untauglichkeit führen, sollten diese eine dementsprechende qualifizierte ärztliche Stellungnahme verfassen. Es sind allerdings nicht alle Ärzte mit den formellen Voraussetzungen einer Untauglichkeit vertraut.
Zur Behandlung von privatärztlichen Attesten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren siehe:
Verwaltungsgericht Berlin - VG 23 A 137.95 - vom 7.7.1997
bestätigt durch Beschluß des Bundesverwaltungsgericht - 6 B 4/98 6.2.1998
(zu finden unter: www.wehrpflichtrecht.de/entscheidungen/kid805.html )
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen dass allgemeine Atteste, die nicht ausdrücklich eine Untauglichkeit begründen, wertlos sind.
Es gibt für das Verwaltungsverfahren und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keinen Anwaltszwang. Jeder sollte sich jedoch überlegen, ob der den Rechtsweg ohne juristische Unterstützung gehen will. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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