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KFZ-VS Zeitwagen Frage

 
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malilink
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Niederbayern

BeitragVerfasst am: 05.02.05, 21:15    Titel: KFZ-VS Zeitwagen Frage Antworten mit Zitat

Meine Frau hat bei der Versicherung A eine KFZ-Vs (VK u. HPf.) und eine KFZ-HPf.-Vs für den Sohn als Zweitwagen laufen.
Vorigen Sommer hat meine Frau ihr Auto verkauft und die Vs gekündigt. Ihren Neuwagen hat sie bei einer günstigeren Versicherung B angemeldet.
Jetzt, Anfang Januar, kam von der Versicherung A die jährliche Versicherungspolice für das Zweitauto, obwohl es ja nun nicht mehr in diesen Sinne bei der Versicherung A ein Zweitauto ist.
Kann mir da mal einer weiter helfen, ob man das Zweitauto hätte auch abmelden müssen und zur Vs-B „mitnehmen“ müssen. Der Versicherungsmann hat ja gewußt das meine Frau 1. und 2. Auto versichert hat und das 1. Auto abmeldet. Trotzdem wird es von der Versicherung A wie ein 2.auto „behandelt“.
Wie mus man sich in den Fall verhalten, damit der Sohn einen ordendlichen KFZ-Haftpflichtschutz hat?

malilink
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 06.02.05, 07:05    Titel: Re: KFZ-VS Zeitwagen Frage Antworten mit Zitat

malilink hat folgendes geschrieben::
Meine Frau hat bei der Versicherung A eine KFZ-Vs (VK u. HPf.) und eine KFZ-HPf.-Vs für den Sohn als Zweitwagen laufen.
Vorigen Sommer hat meine Frau ihr Auto verkauft und die Vs gekündigt. Ihren Neuwagen hat sie bei einer günstigeren Versicherung B angemeldet.
Jetzt, Anfang Januar, kam von der Versicherung A die jährliche Versicherungspolice für das Zweitauto, obwohl es ja nun nicht mehr in diesen Sinne bei der Versicherung A ein Zweitauto ist.
Kann mir da mal einer weiter helfen, ob man das Zweitauto hätte auch abmelden müssen und zur Vs-B „mitnehmen“ müssen. Der Versicherungsmann hat ja gewußt das meine Frau 1. und 2. Auto versichert hat und das 1. Auto abmeldet. Trotzdem wird es von der Versicherung A wie ein 2.auto „behandelt“.
Wie mus man sich in den Fall verhalten, damit der Sohn einen ordendlichen KFZ-Haftpflichtschutz hat?

malilink


warum stören sie sich an der (beibehaltenen) formulierung "zweitwagen"? diese formulierung bezeichnet eine sondereinstufung im rahmen der schadenfreiheitsklasse (sf-klasse) - nicht mehr und nicht weniger. versicherungsschutz besteht weiterhin in vollem umfang!

sollten sie (irgendwann) die versicherung des zweitwagens wechseln wollen, könnte es sein, dass die sf-klasse korrigiert wird. fragen sie in diesem fall zuvor bei der derzeitigen gesellschaft an, um sich die sf-klasse (umgangssprachlich "prozente") bestätigen zu lassen, die zum neuen versicherer übertragen wird.
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malilink
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Niederbayern

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

........danke für die Info.

Habe heute meinen Sohn zu den VS-vertreter hingeschickt. (wohnt in seiner Nähe).

Er teilte mir folgendes mit:

Also war ich heut bei xxxxxxxxx, und es ist alles i.O. Das wurde damals eben
schon automatisch umgestellt. Sorge war praktisch umsonst!

So nun versteh ich es doch nicht so richtig. Also wenn man in unseren Fall das 1.auto kündigt, läuft trotzden das 2.auto mit den % weiter als wären alle beide noch bei der VS A?

malilink
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

es kommt darauf an...

in ihrem fall ist es wohl so. ich würde an ihrer stelle aber besser mit dem versicherungsinnendienst telefonieren, um es zu klären.

aber warum so eine große welle machen? versicherungsschutz besteht und alles was kommen könnte, wäre eine prämien-nachforderung. lieber keine schlafenden hunde wecken. sollte es so sein, ist es doch das problem des versicherers, wenn er zu wenig beitrag verlangt.

wie bereits gesagt, vor einem versichererwechsel den sfr durch den innendienst bestätigen lassen...
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die "normale" Zweitwageneinstufung nach TB ist unabhängig davon wo der Erstwagen versichert ist. Also ist auch ein späterer Wechsel unproblematisch. Lediglich bei sogenannten verbesserten Zweitwagenregelungen die manche Versicherer anbieten kann es bei Wechseln des Erstwagens zu Nachteilen kommen.
normal=SF 1/2
verbessert= SF 2 BIS SF des Erstfahrzeuges
mit anschließend jährlicher Runterstufung.
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