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recht.de :: Thema anzeigen - KFZ-Haftpflichtrabatt Hochstufung trotz Ausgleich?????
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KFZ-Haftpflichtrabatt Hochstufung trotz Ausgleich?????

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.02.05, 10:21    Titel: KFZ-Haftpflichtrabatt Hochstufung trotz Ausgleich????? Antworten mit Zitat

"Mensch Meier"

Wer wer Rat über folgenden Fall! ???????? Cool

"Mausi" war beim Shoppen!

"Mausi" rangiert auf dem Parkdeck ihren PKW gegen ein anderes Auto! Minimaler Schaden (kleiner Kratzer in der Schürze des Anderen)!

"Mausi" erkennt dies, wartet ca. 30 Minuten ohne Erfolg! Sie hinterlegt eine Visitenkarte im betreffenden offenen Caprio! (Informiert nicht die Polizei)

"Mausi" fährt nach Hause! -- Somit begeht Sie ungewollt Fahrerflucht!

Vorhandener oder getürkter Zeuge war scheints vorhanden!

"Mausi" bekommt einen Strafbefehl (€ 450,--), welchen Sie zähneknirschend bezahlt!!!

"Mausi" bekommt von der Versicherung R & ......, die Rechnung des Schadensgegners präsentiert!!! R & ... beruft sich auf Fahrerflucht (leicht übertriebene € 1.480), welches Sie wieder zähneknirschend bezahlt!

Nun denkt "Mausi" traurig, das wars! Kein Vorsatz, kein böser Wille - aber 2 x bestraft!

Mausi, wechselt in eine andere KFZ-Haftpflichversicherung, da sie sich von der R & .., nicht fair behandelt fühlte!
Auch müsste Ihr Schadensfreiheitsrabatt zumindest sinken, da sie diesen ja selbst bezahlte!!!

Dachte Sie!!!!! Stattdessen wurde sie hochgestuft von SF 40 auf SF 55

Frage::::::: IST DIES LEGITIM????????? So gesehen 3 x bestraft?????

Wer würde so raten, dass "Mausi" wieder den Glauben an Recht gewinnt!!!???

Danke!
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

könnte es sein, dass bei erstmaliger versicherung bei ex-versicherer ihrem mausi im versicherungsvertrag eine sondereinstufung gewährt wurde? sf-2 statt sf-1/2. diese besserstellung von zwei schadenfreien jahren geht beim wechsel des versicherers verloren. dies könnte eine erklärung sein...

eine weitere erklärung könnte sein, dass der ex-vertrag noch nicht entlastet wurde. sobald dies geschieht, wird der ex-versicherer den neuen versicherer informieren, der den schadenfreiheitsrabatt sodann korrigiert.

die nachfrage beim ex-versicherer wird klarheit schaffen...
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

KAV ich bitte Sie. Bei Regreß wegen z. B.unerlaubtem Entfernen wird der Verursacher natürlich hochgestuft. Denn es ist kein Schadenrückkauf sondern ein Regreß.
Laut AKB KORREKTE Handhabung
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

@Thom

und ich danke ihnen! selbstverständlich haben sie recht!

ich habe mich von einer erfahrung leiten lassen, die seinerzeit sicher ein fehler des vu war. sorry!
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