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Werbung mit 'Preiserhöhung in einer Woche' zulässig

 
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fsch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 09:15    Titel: Werbung mit 'Preiserhöhung in einer Woche' zulässig Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es rechtlich zulässig, Kunden in einem Newsletter anzusprechen, dass sie noch bis zu einem bestimmten Termin in etwa einer Woche zu alten Preisen einkaufen können und danach dann eine Preiserhöhung kommt ?

Tschüss,
Frank
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Warum nicht? Geschockt
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das sogar ausgesprochen freundlich... Es ist ja auch erlaubt, mit Sonderangeboten zu werben...

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 09.11.07, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir auch noch die seit Jahren laufende Werbung "20 Prozent auf alles ... nur bis dannunddann" ein. Die nimmt sich mittlerweile sogar selbst auf die Schippe. Auf den Arm nehmen
_________________
The angels have the phone box
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fsch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich war nur unsicher, ob ich die Kunden damit zu stark "unter Druck" setze. Wäre ja möglich gewesen ...

Außerdem war mir aufgefallen, dass so ein Vorgehen im B2B-Bereich üblich ist, ich es aber aus dem B2C praktisch nicht kenne. Hier werden Preiserhöhungen fast immer "heimlich" durchgeführt. Ich bin eben auch der Meinung, dass ich damit den Kunden einen Service biete.

Und gleich noch eine Zusatzfrage: Darf ich im Webshop dann die alten (noch gültigen) Preise und die neuen (mit dem Hinweis 'gültig ab...') nebeneinander stellen ?

Nochmals vielen Dank!
Frank
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.11.07, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und gleich noch eine Zusatzfrage: Darf ich im Webshop dann die alten (noch gültigen) Preise und die neuen (mit dem Hinweis 'gültig ab...') nebeneinander stellen ?
Das ist kein Problem, solange die neuen Preise keine Mondpreise sind oder nur unzureichend lange gelten sollen.

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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