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MichaelaT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.07.2007 Beiträge: 311
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Verfasst am: 10.11.07, 11:42 Titel: Einigung mit Versicherung der Anwältin / Vergleich? |
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Ein freundliches Guten Tag.
Seit nun sieben Jahren habe ich eine Anwältin, mit der ich sehr gut klar komme und welche mich in allen Verfahren wegen Scheidung und Umgangsrecht vertritt.
Leider ist ihr ein Fehler unterlaufen, sie hat den nachehelichen Unterhalt vergessen einzuklagen. Ich hatte wiederholt nachgefragt, da sagte sie immer "Wir warten auf einen Termin beim Gericht".
Vor drei Tagen hatte ich einen Termin bei ihr und sie "beichtete", daß kein Antrag auf nachehelichen Unterhalt eingereicht wurde.
Meinen Unterhaltsanspruch hat sie auf 3.700 Euro ausgerechnet, so viel hätte ich bestenfalls bekommen.
Ihre Versicherung möchte sich nun friedlich mit mir einigen, das Angebot lautet "die Hälfte".
Ist das eine gängige Praxis? Oder hängt das damit zusammen, ob meine Anwältin selbst irgendwie in die Tasche greifen muß?
Ich bin mit meiner Anwältin super zufrieden, mag sie auch als Mensch und sie soll bitte auch weiterhin mein Mandat übernehmen.
Ich werde also auf keinen Fall gegen sie vorgehen.
Ich frage nur wegen dem Angebot der Versicherung - eine Freundin hat die volle Summe von der Versicherung bekommen bei gleichem Sachverhalt.
Danke und liebe Grüße,
Michaela |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 10.11.07, 11:58 Titel: |
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Ja, leider. Die meisten Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen haben einen Selbstbehalt für den Anwalt zwischen 1.000,- und 2.500,- €. Wenn die Versicherung so einen Vergleich anbietet, heisst das nicht: Anwalt und Versicherung zahlen je die Hälfte, sondern: Anwalt trägt seinen Selbstbehalt und Versicherung zahlt nix. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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MichaelaT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.07.2007 Beiträge: 311
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Verfasst am: 10.11.07, 12:11 Titel: |
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Hallo Milo,
Danke für die Info!!
Dann trifft es meine Anwältin ja echt hart.
Ich werde ihr Angebot annehmen, jetzt hab ich schon direkt ein schlechtes Gewissen.
Liebe Grüße,
Michaela
(ich hab das Grün gegossen, damit es wächst. *schmunzel*) |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.11.07, 13:57 Titel: |
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Ich würde ja in dem Fall darauf bestehen, daß der Schaden voll getragen werden muß und intern dann mit der RAin absprechen, daß auf ihren Selbstbehalt verzichtet wird - dann zahlt nur die Versicherung und das finanzielle Ergebnis für den Mandanten wäre dasselbe. Vielleicht am besten einmal mit der vertrauenswürdigen Anwältin absprechen...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 10.11.07, 14:15 Titel: |
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Ja, ich bin mit Metzing einverstanden. Dann zahlt die Versicherung und die Mandantin hat kein schlechtes Gewissen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 10.11.07, 14:28 Titel: |
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@Metzing: Sicher, dass das funktioniert? Ich hatte bislang nicht das Vergnügen. Ich hätte gedacht, dass die VSHpfl. nach außen komplett zahlt und im Innenverhältnis zum VN Regress nimmt?
I _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 10.11.07, 14:30 Titel: |
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MichaelaT hat folgendes geschrieben:: | Hallo Milo,
Danke für die Info!!
Dann trifft es meine Anwältin ja echt hart.
Ich werde ihr Angebot annehmen, jetzt hab ich schon direkt ein schlechtes Gewissen.
Liebe Grüße,
Michaela
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Naja, schlechtes Gewissen muss man nicht unbedingt haben. Wenn der Werkstattmeister nach dem perfekten Kundendienst das nagelneue Auto durch die geschlossenen Hallentore fährt, sagt man auch nicht: Passt scho.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 10.11.07, 14:48 Titel: |
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Schlechtes Gewissen hin oder her, von der Versicherung sollte man m.E möglichst viel holen. Schließlich ist es Aufgabe der Versicherung, in solchen Fällen zu zahlen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.11.07, 15:25 Titel: |
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Milo hat folgendes geschrieben:: | Ich hätte gedacht, dass die VSHpfl. nach außen komplett zahlt und im Innenverhältnis zum VN Regress nimmt? |
Also, ich mache ja ab und an Rechtsanwalts- und Notarshaftpflichtsachen und hab es bislang immer nur so erlebt, daß die Selbstbeteiligung vom Anwalt/Notar selbst und nur die Differenz von der Haftpflicht geflossen ist.
Und selbst wenn es anders laufen sollte: ist doch alles nur eine Frage der Absprache mit der RAin - dann gibt es eben einen Rückfluß von der Mandantin an die RAin. Ich kann da nicht einmal etwas Verwerfliches entdecken, ist ja jedem selbst überlassen, ob er Geld verschenken möchte.
Eine vorherige Absprache mit der RAin wäre ohnehin sinnvoll, denn da kein Direktanspruch gegen die Haftpflicht besteht, müßte im Ernstfall ja die RAin verklagt werden - und die sollte dann sinnvollerweise vorher wissen, was "wirklich läuft".
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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MichaelaT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.07.2007 Beiträge: 311
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Verfasst am: 11.11.07, 20:32 Titel: |
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Hallo zusammen
und Danke für die Antworten.
Aber: wäre das nicht Versicherungsbetrug?
Wenn die Versicherung davon Wind bekommt, kann das nicht mächtig Ärger geben? Womöglich verliert meine Anwältin dann ihre Zulassung oder so... und ich hätte sie "verführt".
Mag komisch klingen, aber ich hatte noch nie einen "Versicherungsschaden".
Keinen Crash mit dem Auto und die Kinder haben auch noch nie was bei anderen Leuten kaputtgemacht. Keinen Rohrbruch oder sonstwas. Hab also mit Versicherungen überhaupt keine Ahnung - aber in der Zeitung stand mal, daß sie eigene Ermittler haben wegen Betrügern.
Liebe Grüße,
Michaela |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11.11.07, 20:50 Titel: |
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In meinen Augen kein Versicherungsbetrug. Wie ich schon geschrieben habe:
Zitat: | Ich kann da nicht einmal etwas Verwerfliches entdecken, ist ja jedem selbst überlassen, ob er Geld verschenken möchte. |
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 11.11.07, 20:58 Titel: |
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MichaelaT hat folgendes geschrieben:: | Aber: wäre das nicht Versicherungsbetrug? | Die Mandantin schenkt der Anwältin Geld (§ 516 BGB). Was hat das mit Versicherung zu tun oder warum soll das illegal sein?
Die Versicherungen stellen vielleicht Nachforschungen an, wenn sie Verdacht haben, betrogen zu werden. Aber hier ist das nicht der Fall.
Die Mandantin sollte sich keine Sorgen wegen Zulassungsgefährdung der Rechtsanwältin machen. Es soll ja zuerst mit ihr besprochen werden. Sollte das nicht in Ordnung sein, wird sich die Anwältin darauf nicht einlassen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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