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Kfz-Versicherung stuft mich hoch. Kann Grund nicht erkennen.

 
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Mipe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 13:01    Titel: Kfz-Versicherung stuft mich hoch. Kann Grund nicht erkennen. Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich einen Unfall (ich Auto, Gegner Fahrrad). Der Fahrradfahrer hat meine Vorfahrt mißachtet (er hatte ein Zeichen "Vorfahrt achten") und ist dann in mein mit ca. Schrittgeschwindigkeit fahrendes Auto gefahren.

Die Polizei war da und hat alles aufgenommen. Sowohl von der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft wurde keine Schuld/Teilschuld meinerseits festgestellt.

Gerade hab ich dann mit meiner Versicherung telefoniert, da ich von einem Beitragssatz von 50% (SF7) plötzlich auf 60% (SF4) hochgestuft worden bin. Die sagten mir am Telefon, daß das schon ok so ist, weil sie etwas an die Krankenkasse des Gegners gezahlt hätten und einen bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer sowieso immer eine gewisse Teilschuld trifft.

Kann es jetzt wirklich sein, daß mir ein Fahrradfahrer einfach so vor's Auto fährt und ich deswegen gleich 10% in der Versicherung hochgestuft werde bzw. daß die Kfz-Versicherung einfach irgendetwas zahlt und mich nicht einmal darüber informiert? Und das alles obwohl kein Schreiben existiert, auf dem ich auch nur die geringste Schuld hätte?

Vielleicht kennt sich jemand hier ja mit sowas aus bzw. hat schon ähnliches erlebt. Für jede Antwort wäre ich auf jeden Fall äußerst dankbar.

Vielen Dank schonmal im voraus,
Mipe
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja das ist leider so. Alleine die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug berechtigt die Versicherung - auch durch bestehende Leistungsabkommen z.B. mit Krankenkassen - eine Teilschuld zu unterstellen.

Ich würde das ganze aber nicht ohne weiteres auf sich beruhen lassen. In diesem Fall würde ich den Sachverhalt mit Schuldfrage zu Papier bringen und schriftlich um Rechenschaft bitten.

Möglich wäre z.B., dass die Versicherung trotz geleisteter Zahlung an die Krankenkasse auf eine Hochstufung verzichtet.

Gruß Helmut
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

die schadenhöhe spielt im übrigen keine rolle für die rückstufung.

egal ob nun 1 € oder 1 mio € gezahlt wurden, die rückstufung (in ihrem fall also die 3 klassen) ist immer die gleiche.
_________________
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 08.02.05, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn von "sowieso immer Mitschuld "gesprochen wird, dann hat der Versicherer auf jeden Fall eine Teilschuld anerkannt. Das richtet sich nicht in jeden Fall nach Entscheidungen von Staatsanwsch. und Polizei. Eine Rücksprache mit dem Versicherer
(Schadensachbearbeiter und nicht Callcenter) ist sicher hilfreich und wird einiges erklären.
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