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Ab wann ist eine Werbe-email Spam???

 
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spooky_dc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.11.07, 21:28    Titel: Ab wann ist eine Werbe-email Spam??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

evt. kann mir ja hier jemand bei meiner Frage weiterhelfen. Ab wann gilt eine Werbe-email an eine öffentliche Einrichtung als Spam? Die email geht ausdrücklich nicht an Privatpersonen oder Unternehmen. Vielleicht hat diese Besonderheit ja aber auch gar keine Auswirkung auf den Sachverhalt. Gibt es überhaupt irgendeine Möglichkeit eine seriöse Werbung per email an eine öffentliche Einrichtung als Empfänger zu schicken? Die email-Adressen sind übrigens in Fleissarbeit aus dem Internet zusammengesucht worden. Bei der email würde es sich um das Anfangsangebot eines kleinen Start-up Unternehmens handeln.

Ich würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen würde.

herzlichen dank an alle
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 03:31    Titel: Re: Ab wann ist eine Werbe-email Spam??? Antworten mit Zitat

spooky_dc hat folgendes geschrieben::
Ab wann gilt eine Werbe-email an eine öffentliche Einrichtung als Spam?
So aus dem Bauch heraus: ab dem Moment, wo sie beim Empfänger angekommen ist. Auf den Arm nehmen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Grosser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 09:16    Titel: Re: Ab wann ist eine Werbe-email Spam??? Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist es für einen Unterlassungsanspruch unerheblich wen (also bspw. eine öffentliche Einrichtung, ein Unternehmen oder eine Privatperson) man bespamt.

spooky_dc hat folgendes geschrieben::
Gibt es überhaupt irgendeine Möglichkeit eine seriöse Werbung per email an eine öffentliche Einrichtung als Empfänger zu schicken?


Die Möglichkeiten sind sehr, sehr, sehr, sehr, sehr, sehr eingschränkt.

Wenn man soetwas vorhätte, sollte man sich für eine konkrete "Werbeaktion" anwaltlich beraten lassen. Pauschale Antworten würden Ihnen daher nicht weiterhelfen.

Grundsätzlich ist es aber so, daß die Werbund dann nicht einen Eingriff darstellt, wenn das Interesse des Empfängers vermutet werden kann. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn die Werbung den unmittelbaren (also den ganz, ganz, ganz, ganz, ganz unmittelbaren!) Geschäftsgegenstand des Empfängers betrifft. Aber dabei kommt es auch wiederum sehr auf das Detail an.

Werbung per Post wäre demgegenüber wesentlich risikofreier. Aber auch dabei gibt's natürlich Grenzen, die im Voraus geprüft werden müssen.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ausnahmen für Werbeemails sind recht klar in § 7 UWG geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
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