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Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.11.07, 17:37 Titel: nur mal so nebenbei
Im Zuge der aktuellen Diätenerhöhung fällt ja ständig der Vergleich zwischen dem Einkommen von Politikern und dem von Bundesrichtern.
Nun frage ich mich: Verdienen Bundesrichter denn erheblich mehr als Landesrichter bzw. was ist überhaupt das "durchschnittliche Einstiegsgehalt" von Richtern?
(Im entfernteren Sinne dürfte diese Frage ja noch zum Thema "Jurastudium" passen, "Recht und Politik" schien mir überzogen.)
Verfasst am: 17.11.07, 17:45 Titel: Re: nur mal so nebenbei
Nicko hat folgendes geschrieben::
Im Zuge der aktuellen Diätenerhöhung fällt ja ständig der Vergleich zwischen dem Einkommen von Politikern und dem von Bundesrichtern.
Korrekt, allerdings nur in der Besoldung, nicht in den Altersbezügen...
Zitat:
Nun frage ich mich: Verdienen Bundesrichter denn erheblich mehr als Landesrichter
Ja
Zitat:
bzw. was ist überhaupt das "durchschnittliche Einstiegsgehalt" von Richtern?
Richter und StAe werden nach "R" besoldet klick hier und hier, das Einstiegsgehalt des durchschnittlich 30jährigen RIAG, RILG, StA ist R1 und beträgt knapp 3.300€ brutto (PKV muss auch noch runter), ein Bundesrichter bekommt schon R6 und damit über 7.300 brutto...
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.11.07, 14:07 Titel: Re: nur mal so nebenbei
Exrichter hat folgendes geschrieben::
das Einstiegsgehalt des durchschnittlich 30jährigen RIAG, RILG, StA ist R1 und beträgt knapp 3.300€ brutto (PKV muss auch noch runter)
Das ist ja fast Lokführerniveau.
Nein, mal im Ernst... so viel ist das ja wirklich nicht, wenn man die fürs Studium aufgewendete Zeit berücksichtigt. Gibt Leute, die nach der Realschule eine Lehre zum Bank- oder Immobilienkaufmann machen, um dann in ihrem Dorf oder Landkreis Häuser an den Mann zu bringen und 4-5% Provision einzustreichen - hat natürlich auch Nachteile - aber mit ein bisschen Fleiß können die einen einfachen Amtsrichter ja leicht gehaltsmäßig toppen.
Werden denn - ganz vereinfacht gesagt - eher die "Top-Absolventen" Richter oder ist der Beruf nicht so begehrt, wie man meinen könnte?
Verfasst am: 18.11.07, 14:46 Titel: Re: nur mal so nebenbei
Nicko hat folgendes geschrieben::
Exrichter hat folgendes geschrieben::
das Einstiegsgehalt des durchschnittlich 30jährigen RIAG, RILG, StA ist R1 und beträgt knapp 3.300€ brutto (PKV muss auch noch runter)
Das ist ja fast Lokführerniveau.
Wenn ich heute noch nciht alle meine Bewertungen aufgebraucht hätte hätte Dir das ein paar "Grüne" eingebracht...
In der Tat, es gibt ja Leute, die möchten da dem Lokführer ohne Abitur und ohne 6-8jährige Ausbildung (im wesentlichen bis aufs Referendariat unbezahlt) ein Anfangsgehalt von 2.500€ verschaffen... Aber das ist ein Problem der Zeit, es gibt eine fürchterliche Gleichmacherei, wobei Grenzen bewusst oder unbewusst überschritten werden. Natürlich hat ein lokführer Verantwortung. Aber eine Krankenschwester auch. Und erstrecht der Typ. der bei meinem Wagen die Airbagsteckverbindungen zusammensetzt oder kontrolliert. Oder wenn das ein Computer ist derjenige, der den Rechner entsprechend progammiert.
Zitat:
Werden denn - ganz vereinfacht gesagt - eher die "Top-Absolventen" Richter oder ist der Beruf nicht so begehrt, wie man meinen könnte?
Beitragsschreiebn hat das wesnetliche dargelegt...
Von den sozialen Härtefällen mal abgesehen könnte jeder StA/Richter in der freien Wirtschaft ein Vielfaches von dem verdienen, was ihm der Staat als adäquate Besoldung zuerkennt. Natürlich kann man von dem Gehalt leben. Aber die "Sicherheit" des öffentlichen Dienstes und schlicht weil die Arbeit ja im wesentrlichen auch Freude macht oder Erfüllng bringt, eröffnet auch Leidensfähigkeit.
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.11.07, 16:19 Titel: Re: nur mal so nebenbei
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Nicko hat folgendes geschrieben::
Das ist ja fast Lokführerniveau.
Wenn ich heute noch nciht alle meine Bewertungen aufgebraucht hätte hätte Dir das ein paar "Grüne" eingebracht...
Hrhr... das hätte sowieso nicht mehr geklappt - Gegenbewertung nicht möglich. Wenn ich eine Frage stelle, die ich mit etwas Mühe eventuell auch selbst hätte recherchieren können und sie mir trotzdem jemand beantwortet, der es gerade so parat hat, gebe ich immer einen Routine-Grünen... damit bin ich selbst dann natürlich gesperrt.
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Von den sozialen Härtefällen mal abgesehen könnte jeder StA/Richter in der freien Wirtschaft ein Vielfaches von dem verdienen, was ihm der Staat als adäquate Besoldung zuerkennt.
Eben drum kam es mir komisch vor: Die besten Absolventen werden als Richter genommen, bekommen ein zwar einigermaßen "anständiges", aber nicht unbedigt "gutes" Gehalt, während die Kollegen fleißig in der Wirtschaft kassieren (zumindest einige - manche können vielleicht weder das eine noch das andere von sich behaupten)... trotzdem erscheint es auf den ersten Blick widersprüchlich. Wenn man Themen wie Erfüllung oder Selbstverwirklichung heranzieht, fällt der zweite Blick natürlich u. U. anders aus...
ich denke, dass ist der preis für die gesellschaftliche stellung als richter / StA.
und in der freien wirtschaft verdienen auch nur die guten absolventen richtig gut.
wie es bei der entwicklung der r-besoldung aussieht, weiß ich nicht aber im bereich der a-besoldung bleibt es ja nicht bei a13, a15 ist hier die regel und damit lässt es sich doch ganz gut leben _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.11.07, 07:58 Titel:
Hallo,
man soll doch Äpfel nicht mit Birnen vergleichen... also eine R Besoldung und ein Gehalt aus einer Kanzlei nur in EuroBrutto zu vergleichen hinkt an zwei Enden:
1. man muss es auf die geleistete Stunde runterrechnen
2. man sollte die soziale Sicherung des Richters bedenken
---> ein Richter wird wohl kaum auf ein Arbeitspensum von 50-60h / Woche kommen wie ein guter Anwalt in einer "Star-Kanzlei". Insoweit müsste man das Vergleichsbrutto des Staranwaltes schon mal herabrechnen. Dazu noch die Annehmlichkeiten: kein Streß und Druck von Oben für den Richter, Möglichkeit die Akten zu Hause zu bearbeiten, wenig Pflichtanwesenheit (je nach Gerichtszweig) und nicht zu vergessen, der Richter ist faktisch unkündbar, wenn er sich nicht der Rechtsbeugung strafbar macht. Insoweit nivellieren sich die Unterschiede hier gewaltig, letztendlich ist es persönliche Entscheidung, ob man 2.500 Euro Netto braucht und Sicherheit und Freizeit oder ob man 5.000 Euro Netto braucht und kaum Freizeit und nur Streß um in der S-Tonne vorzufahren und ein viel zu großes Haus zu haben...
---> ein Richter wird wohl kaum auf ein Arbeitspensum von 50-60h / Woche kommen
Stimmt, viele, insb. die meisten Berufsanfänger, arbeiten mehr...
spraadhans hat folgendes geschrieben::
wie es bei der entwicklung der r-besoldung aussieht, weiß ich nicht aber im bereich der a-besoldung bleibt es ja nicht bei a13, a15 ist hier die regel...
Schlicht in Ermangelung einer entsprechenden Vielzahl von Beförderungsstellen (Standart R2: Oberstaatsanwalt/Vorsitzender RichterLG) bleibt die meisten R-Bezieher "einfache" StAe/RiAG/RiLG und damit R1er bis zum Karriereende...
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.11.07, 12:11 Titel:
Exrichter hat folgendes geschrieben::
showbee hat folgendes geschrieben::
---> ein Richter wird wohl kaum auf ein Arbeitspensum von 50-60h / Woche kommen
Stimmt, viele, insb. die meisten Berufsanfänger, arbeiten mehr...
spraadhans hat folgendes geschrieben::
wie es bei der entwicklung der r-besoldung aussieht, weiß ich nicht aber im bereich der a-besoldung bleibt es ja nicht bei a13, a15 ist hier die regel...
Schlicht in Ermangelung einer entsprechenden Vielzahl von Beförderungsstellen (Standart R2: Oberstaatsanwalt/Vorsitzender RichterLG) bleibt die meisten R-Bezieher "einfache" StAe/RiAG/RiLG und damit R1er bis zum Karriereende...
Um wieder zum Anfangsvergleich zurückzukommen (Politiker/Bundesrichter): Also zahlt es sich für Juristen wohl doch aus, sich politisch zu engagieren (die Parlamente sind ja voll von Juristen)... das dauert zwar auch, bis man da hochkommt, aber zumindest gibt's parallele Politik-Systeme in allen 16 Bundesländern und dann noch einen Rattenschwanz an Staatssekretären...
Da gibt es Cash in R6-Dimension und eine Altersvorsorge, die einem die Sprache verschlägt (außer in einem Bundesland)... und wenn nicht genug Plätze zum Nachrücken da sind, werden eben welche geschaffen... ein paar Staatssekretärposten mehr lassen sich wohl immer einrichten... je "größer" die aktuell regierende Koalition eben ist...
Das zynische Moment ist wohl eher, dass Bundesrichter Leistungsträger sind, die erst nach einer jahrzehntelangen Karriere in der sie extreme Leistungen erbracht haben auf ihren Posten landen und massiv dienstlich ausgelastet sind.
Demgegenüber sitzen im Bundestag aber nicht nur politische Leistungträger, sondern auch größere Mengen an "Hinterbänklern", die weder über sonderliche Qualifikationen verfügen, auch nicht Unmengen an Zeit in ihr politisches Amt investieren müssen und neben ihrer politischen Tätigkeit noch sehr viel Zeit für üppig alimentierte sonstige Tätigkeiten finden (welcher Bundesrichter wird das wohl schaffen?).
Dazu kommen die mittelbaren Vergünstigungen: Wenn ich z.B. für mein Büro als BT-Abgeordneter recht üppige Gelder erhalte, auf deren Basis ich Personen meiner freien Wahl zu recht gesunden Gehältern einstellen kann und deren Arbeitsbedingungen ich im wesentlichen frei gestalte, dann ist es kein Wunder, wenn am Ende auch diese Gelder irgendwie den Weg ins Familiensäckel finden, Verwandte sind prima Mitarbeiter. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.11.07, 13:05 Titel:
questionable content hat folgendes geschrieben::
Das zynische Moment ist wohl eher, dass Bundesrichter Leistungsträger sind, die erst nach einer jahrzehntelangen Karriere in der sie extreme Leistungen erbracht haben auf ihren Posten landen und massiv dienstlich ausgelastet sind.
Auch in der Gefahr, hierdurch das Thema zu wechseln, aber: Warum gilt das eigentlich nicht für das BVerfG? Meines Wissens kommen nur drei der acht Richter pro Senat über diese "jahrzehntelange Karriere" mit "extremen Leitungen" an ihren Posten. Mir persönlich leuchtet das nicht ein, warum da auch schon wieder an einer Stelle etwas politisch gemacht wird, an der es gar nicht nötig tut.
---> ein Richter wird wohl kaum auf ein Arbeitspensum von 50-60h / Woche kommen
Stimmt, viele, insb. die meisten Berufsanfänger, arbeiten mehr...
Sicherlich sollte man Missstände bemängeln. Die Jammerei sollte aber nicht zur Routine werden, sonst glaubt einem keiner mehr, wenn es wirklich schiefläuft.
Sicherlich haben die Einsparungen bei der Justiz mittlerweile die Grenze des Zumutbaren erreicht, insbesondere hier in Niedersachsen.
Aber: Der Vergleich mit Anwälten in Großkanzleien hinkt dann doch. Kein Richter arbeitet > 60 Stunden (wenn doch, sollte er seine Arbeitsweise überdenken). Wenn man gute Examina hat, stellt sich halt die Frage, ob man sehr, sehr gut verdienen und dafür sehr, sehr viel arbeiten will (-> Großkanzlei) oder ob man gut verdienen und geregelte Arbeitszeiten haben will (-> Richter). Der Stundenlohn dürfte ungefähr gleich sein.
Nicht vergessen sollte man auch, dass eine R1-Stelle eines 45-jährigen Amtsrichters/Landrichters/Staatsanwalts immerhin einer Besoldung von etwas mehr als A15 entspricht, also z.B. eines Studiendirektors.
Wohlgemerkt: Die Verhältnisse im öD sind nicht mehr zufriedenstellend, weshalb auch immer mehr Topabsolventen sich anderweitig (in anderen Bundesländern oder in Kanzleien) umschauen.
Uns ist aber nicht geholfen, wenn aus Prinzip über alles gejammert und gar noch eine 60-Stunden-Woche behauptet wird. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.11.07, 17:39 Titel:
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Sicherlich sollte man Missstände bemängeln. Die Jammerei sollte aber nicht zur Routine werden, sonst glaubt einem keiner mehr, wenn es wirklich schiefläuft.
Hallo,
nunja, ich glaube es kommt auch grundlegend auf den Gerichtszweig an. Ich denke Fachrichter sind da zudem besser drann als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, oder? Also ich kenn eine Reihe (auch junger) Richter an SG, FG, LSG oder VG und die machten alle keinen Eindruck als würden sie von 8-20 Uhr in der Geschäftsstelle verbringen. Im Ernst, Spitzen gibt es überall und immer, aber es sicherlich auch eine Frage persönlicher Stärke einer Überlastung zu widerstehen und auch mal die Kirche im Dorf (bzw. Akte beim Chef) zu lassen. Das geht in der freien Wirtschaft/Kanzlei genauso wie auch bei Gericht oder Verwaltung. Wer will kann immer und überall viel Arbeit finden und bekommen. Wer sich als Knecht erweist wird als Knecht genutzt. Das erweist sich immer wieder und ich persönlich habe bereits viele dumme Azubis, Praktikanten, Referendare, Einsteiger gesehen...
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