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Verfasst am: 17.11.07, 22:24 Titel: Für 1 Person gebuchtes Doppelzimmer mit 2 Personen belegen?
Hallo,
bin neu hier im Forum und habe leider über die Suche nichts passendes gefunden - vielleicht habe ich ja auch nicht nach den richtigen Begriffen gesucht
Ich würde gerne wissen, ob es grundsätzlich ein Problem sein könnte, wenn man ein Hotelzimmer, welches als Doppelzimmer ausgewiesen ist zunächst für eine Person bucht, anschließend das Zimmer aber doch mit 2 Personen belegt. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt
Geht es das Hotel überhaupt etwas an mit wem oder wievielen Leuten man das Zimmer belegt?
Um das Ganze noch etwas spannender zu machen, wäre es interessant, wenn jemand wüsste wie die gleiche Situation in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausssieht?
Falls jemand da schon Erfahrungen gemacht hat, schon mal vielen Dank!
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 18.11.07, 17:11 Titel:
Wo liegt das Problem, dem Hotel bzw. dem Reiseveranstalter die zweite Person nachzumelden ?
Wird das Zimmer dann vielleicht teurer ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Verfasst am: 19.11.07, 14:43 Titel: Re: Für 1 Person gebuchtes Doppelzimmer mit 2 Personen beleg
luxx hat folgendes geschrieben::
Ich würde gerne wissen, ob es grundsätzlich ein Problem sein könnte, wenn man ein Hotelzimmer, welches als Doppelzimmer ausgewiesen ist zunächst für eine Person bucht, anschließend das Zimmer aber doch mit 2 Personen belegt. Geht es das Hotel überhaupt etwas an mit wem oder wievielen Leuten man das Zimmer belegt?
Ja, das geht den Hotelier etwas an. Er kann das durchaus verbieten, wenn er es bemerkt.
Es gibt Länder, da kann man ZImmer zu einem Zimmerpreis buchen und bis zu einer maximalen Personenzahl belegen. Also beispielsweise man zahlt USD 280.-- und kann das Zimmer mit maximal drei Personen belegen. Dann muss man nur beim Check In die Zahl angeben.
Aber wie gesagt, grundsätzlich kann ein Hotelier "Bekanntschaften" des Buchenden den Zutritt zu seinem Hotelzimmer verwehren.
Ja, das Zimmer soll natürlich jetzt teurer werden Die Sache ist nur, dass der Zimmerpreis bei Buchung eigentlich für Zweierbelegung und Einzelbelegung des DZ nahezu identisch war, jetzt will der Reiseveranstalter aber einige hundert Euro mehr haben, da er die Frühbucherrabatte einfach nicht mehr gelten lässt.
Eigentlich ist diese Änderung auch in meinen Augen eine "geringfügige Änderung" die laut den AGB des Reiseveranstalters (Punkt 5.2 Umbuchung / ABCTour) nur eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro kosten würde. Leider fühlt sich weder der Reiseveranstalter noch das Reisebüro verantwortlich und man wird vom Einen zum Anderen verwiesen.
Ich weiß nicht, ob es aussichtsreich ist auf "Geringfügigkeit" zu bestehen, oder einfach "unwissend" zu zweit anzureisen?
Edit: Bitte keine Klarnamen nennen - Danke, report
... bei Buchung bis ... gibt es
--> Doppelzimmer zur Alleinbenützung
--> keinen Einzelzimmerzuschlag
--> bei Halbpensionsbuchung Vollpension gratis
und und und
... aber bei Buchung ab ...
--> gibt es diese Dinge nicht mehr
Genauso ist es mit einem Doppelzimmer zur Alleinbenützung, dass bei Änderung ab einem gewissen Datum eben teuer oder teurer wird. Das sind eben die Bestimmungen des Anbieters.
Allerdings scheint in diesem Fall klärungsbedürftig, ob der Veranstalter auch bei seinem Angebot, das du gebucht hast, darauf hingewiesen hat, dass bei Änderungen NICHT die Umbuchungsgebühr zum Tragen kommt, sondern es sich um eine Neubuchung handelt.
Ich meine, man müsste diesen Punkt kontrollieren und wenn kein Hinweis darauf zu finden ist und man innerhalb jener Frist ist, in der Umbuchungen möglich sind, dann muss der Veranstalter dies auch zulassen.
das wäre aber die schlechteste Entscheidung, denn z. B. in arabischen Staaten kann es dann ganz schnell eine "Preisliste" geben, wo ein Doppelzimmer dann USD 300.-- oder mehr pro Nacht kostet und der Mitarbeiter vom Hotel verrechnet dann wesentlich mehr als es vielleicht der Veranstalter ausgehandelt hat.
Ich meine, probieren kann man alles, man muss halt nur auf Reaktionen gefasst sein
Das ist ein guter Hinweis: Davon, daß es sich in meinem Fall um eine Neubuchung handelt, konnte ich nach den AGB nicht ausgehen. Ich habe jetzt ein Fax an den Reiseveranstalter geschickt und erneut um Umbuchung für 25 EUR Bearbeitungsgebühr gebeten. Leider ist die Reise schon in einer Woche Was mache ich, wenn die nicht antworten oder darauf eingehen - ich mich aber im Recht fühle. Für einen Anwalt ist es wohl zeitlich zu spät.
Sollte ich die Sache nicht vorher geklärt bekommen, würde es wohl darauf hinauslaufen, daß man einfach so zu zweit anreist.
Kann man diesen Reiseveranstaltern nicht irgendwie Druck machen, daß die das klären? Irgendwie versuchen die am Telefon alles, was nach Arbeit riecht, abzuwimmeln
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