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Verfasst am: 17.11.07, 16:40 Titel: Kann diese Rechnung so in Ordnung sein?
Hallo,
kann nicht glauben, dass der Rechtsanwalt unseres Sohnes für 10 Sätze in 2 Briefen 1026,73 Euro in Rechnung stellt.
Unser Sohn hat bei einer Autovermietung gearbeitet, im Rahmen dieser Tätigkeit hat er einen Unfall verursacht und zwar ist er bei Aquaplaning an die Mittelleitplanke gefahren. Nach eineinhalb Jahren hat die Versicherung der Autovermietung eine Forderung von 5.000.-Euro gestellt.
Die Leistung des Anwalts war ein kurzes Gespräch - Schilderung der Sachlage. Dann zwei Briefe mit insgesamt 10 Sätze. Dies war die ganze Leistung des RA. Danach hat die Versicherung ihre Vorderungen zurückgezogen. Eine genaue Information über den Verlauf der Angelegenheit hatte unser Sohn schon vor der Beauftragung des RA an die Versicherung geschickt und darin klar gestellt, dass sich dieser Unfall während seiner Arbeitszeit ereignet hat. Dieses Schreiben legte er dem RA vor.
Rechnung - Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 391,30 Euro
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 451,50 Euro
Pauschale für Pos Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro
+ 19% Umsatzsteuer 163, 93 Euro
= 1026,73 Euro
Bei der Beauftragung des Mandats hat unser Sohn nach den Kosten gefragt, der RA hat aber keine Auskunft gegeben. Spielt dies hier ein Rolle bzw. ist die Rechnung so zu akzeptieren?
Gruß Petra
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.11.07, 18:24 Titel:
Die Summe ist bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 € ok.
Zitat:
kann nicht glauben, dass der Rechtsanwalt unseres Sohnes für 10 Sätze in 2 Briefen 1026,73 Euro in Rechnung stellt.
Setzen Sie nie die Anzahl oder Länge der Briefe eines Rechtsanwalts in Relation zum Honorar. Das Ergebnis ist entscheidend, nämlich die Tatsache, daß Ihr Sohn 5.000,00 € nicht zahlen muß. Er hat also 4.000 € gespart. Das ist doch eine Relation, mit der man leben kann.
Denken Sie auch im sonstigen Leben so? Dann sind Sie sicher auch dafür, bei Arbeitnehmern die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu streichen, denn warum soll ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, dafür Geld bekommen? Und würden Sie sich Gehaltskürzungen gefallen lassen, weil Ihr Chef der Auffassung ist, sie schaffen in Ihrer Arbeitszeit nicht genug? Zahlen Sie für Schweizer Käse weniger als für anderen Käse, weil da Löcher drin sind?
Und schreiben Sie jetzt nicht, "auch ohne Rechtsanwalt hätte er ja die 5.000 € zahlen müssen, weil mein Sohn schon vorher alles Wesentliche geschrieben hatte". Dann frage ich Sie nämlich: Sind Sie sich sicher? Warum wurde dann überhaupt ein Rechtsanwalt beauftragt?
Und nehmen Sie es mir bitte nicht übel, daß ich so deutlich wäre, aber Anwaltshonorare werden immer wieder überschätzt. Für einen Fall, der einem ein höheres Honorar einbringt, bearbeitet man 10, bei denen man "draufzahlt". Und dann sind da die Kosten für Büro, Personal und Gemeinkosten, das will alles irgendwie bezahlt sein.
Allerdings gebe ich Ihnen in einem Punkt Recht:
Zitat:
Bei der Beauftragung des Mandats hat unser Sohn nach den Kosten gefragt, der RA hat aber keine Auskunft gegeben.
Das ist nicht schön. Allerdings gibt es hierzu auch keine zwingende Pflicht. Der Rechtsanwalt hat lediglich die Pflicht, darüber aufzuklären, daß die Höhe seines Honorars vom Gegenstandswert abhängt - und auch das ist bei außergerichtlichen Angelegenheiten, bei denen das Honorar zwischenzeitlich frei vereinbart werden kann, fraglich. Insofern wäre interessant, wann die Beauftragung des Rechtsanwalts erfolgt ist.
Obgleich ich ja sonst auch ein glühender Verfechter der Unantastbarkeit anwaltlicher Kostennoten bin, habe ich heute (vielleicht liegt es auch an der Baby-bedingt schlaflosen Nacht) ein Problem damit, bei dem geschilderten Sachverhalt die Einigungsgebühr zu begründen.
Wenn die Versicherung 5.000,- fordert und der Anwalt teilt mit, sie würde nichts kriegen und die Versicherung verzichtet dann auf weitere Schritte... verschenke ich da regelm´ßig meine Gebühren? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Stimme Beitragsschreiber zu - ein bloßer Verzicht auf die Forderung ist nicht ausreichend für das Entstehen der Einigungsgebühr. Wie das hier im konkreten Fall war, kann man mangels entsprechender Anhaltspunkte tatsächlich nicht sagen. Ich vermute aber, daß an der Sache noch ein bißchen mehr dran gewesen ist: Welche HPflV wendet sich wegen eines Unfalles direkt an den Fahrer, nicht jedoch an den Halter ("...hat bei einer Autovermietung gearbeitet...")? Aber das ist Spekulation. _________________ Karma statt Punkte!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.11.07, 15:50 Titel:
In der Tat, das wäre Spekulation. Allerdings ist ohne weitere Informationen die Ausgangsfrage beantwortet: "Kann die Anwaltsrechnung realistisch sein?" Das kann sie, ohne allerdings zutreffend sein zu müssen.
Unser Sohn arbeitete bei einer Autovermietung als kaufm. Angestellter. Er hat selbst gekündigt, und nach 1 1/2 Jahren erst kam die Forderung der Versicherung.
Der Unfall ereignete sich während des monatlich 7-tägigen Rufdienstes, der nicht seperat bezahlt wurde - bei 1400.-Euro Bruttogehalt. Hier bekam der rufdienstbereite Angestellte immer ein Auto für diese Zeit zur Verfügung gestellt, das er auch für Privat benutzen konnte.
Der Besitzer der Autovermietung hat aus welchem Grunde immer, der Versicherung mitgeteilt, dass unser Sohn das Auto unrechtmäßig benutzt hatte. Unser Sohn konnte 4 Mitarbeiter als Zeugen benennen, die bezeugen konnten, dass er das Auto zugewiesen bekam. Also wenn es vor Gericht gegangen wäre, hätte die Autovermietung keine Chane gehabt.
Schreiben des Anwalts an die Versicherung:
1.Schreiben - Anwalt wollte von der Versicherung nur wissen, wieso die Vermutung
der rechtmäßigen Benutzung in Frage gestellt wird!
2.Schreiben - Mein Mandant wird freiwillige Zahlung nicht leisten.
Für den Fall der Klageerhebung dürfen wir Sie bitten, uns als
Prozessbevollmächtigte des Beklagten anzugeben. ( Text des Orginalschreibens)
Wäre es ratsam die Versicherung anzurufen um zu fragen, wie die EÃnigung zustande kam, oder ist dies unwesentlich?
Ich denke nach wie vor, dass diese Rechnung zu hoch ist.
Der Anwalt hat mir erklärt, dass er so abrechnen musste. Stimmt das, oder hätte er es auch biller machen können. Außdem sprach er von einer Buchprüfung, die im diesen Monat ins Haus steht, hier würde jede 10. Rechnung geprüft werden, und die Rechnung unseres Sohnes wäre dabei. Ich kann mir so etwas nicht vorstellen!
Außerdem hat er gesagt, er hätte die Versicherung mit nicht legalen Mittel unter Druck gesetzt. Dass dies für uns der falsche Anwalt war, wissen wir seit dem Zeitpunkt, als er vor 8 Wochen unseren Sohn angerufen hat und gesagt hat, dass es Zeit wäre, dass unser Sohn nun Klage gegen die Versicherung erheben müssen. Ich hatte ihn dann angerufen und gefragt, dass ja normalerweise die Versicherung klagen müsste, dann sagte er " ach ja stimmt ja". Ist das nicht verrückt??? Hat jemand eine Idee wie man hier vorgehen könnte?
Gruß Petra
Der Anwalt hat mir erklärt, dass er so abrechnen musste. Stimmt das, oder hätte er es auch biller machen können.
Siehe Antwort von Beitragschreiber. Nur in gerichtlichen Verfahren darf der Anwalt keinesfalls die gesetzlich starren Gebührensätze unterschreiten.
Zitat:
Außerdem hat er gesagt, er hätte die Versicherung mit nicht legalen Mittel unter Druck gesetzt.
Wie will er es gemacht haben? "He, Schadenssachbearbeiter, ich weiss wo dein Haus wohnt?"
Zitat:
Dass dies für uns der falsche Anwalt war, wissen wir seit dem Zeitpunkt, als er vor 8 Wochen unseren Sohn angerufen hat und gesagt hat, dass es Zeit wäre, dass unser Sohn nun Klage gegen die Versicherung erheben müssen. Ich hatte ihn dann angerufen und gefragt, dass ja normalerweise die Versicherung klagen müsste, dann sagte er " ach ja stimmt ja".
Manchmal ist eine negative Feststellungsklage durchaus sinnvoll.
Zitat:
Ist das nicht verrückt??? Hat jemand eine Idee wie man hier vorgehen könnte?
Gruß Petra
a) zahlen
b) Teil zahlen
c) nix zahlen
d) b bzw. c + auf Klage warten
e) b bzw. c + negative Feststellungsklage erheben
f) b + d ankündigen
g) b + e androhen
f) den Anwalt mit nicht legalen Mitteln unter... usw. usw...usw...
Alles Möglichkeiten, die im Rahmen der konkreten Rechtsberatung auf Sinn, Unsinn, Kostenrisiko, Rechtmäßigkeit für den besonderen Einzelfall vom Fachmann durchgeprüft werden. Diese Rechtsberatung kann hier und darf hier nicht durchgeführt werden, wenn es einen konkreten Einzelfall betrifft. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.11.07, 05:31 Titel:
*rrrr*, KoMa, ich mag das,wenn Du so locker gesetzliche Regelungen zitierst, ohne den Inhalt zu erläutern - läßt viel Spielraum für Phantasien... Das Wort "Vertrag in Nr. 1000 VV RVG ist im übrigen weit auszulegen...
ich möchte klar zum Ausdruck bringen, dass ich Leistungen, die tatsächlich angefallen sind, auf jeden Fall auch vergüten möchte.
In dem Fall unseres Sohnes sehe ich es einfach so, dass der Anwalt sich nicht sehr viel Mühe gegeben hat und dafür 1.026.-Euro dafür bekommen soll. Es ist also zu klären, ob diese EINIGUNGSGEBUER tatsächlich anfällt.
Habe dies beim googeln gefunden:
° Der BGH (NJW-RR 2007, 359) hat nun klargestellt, dass eine Einigung im Sinne der
Nr. 1000 RVG VV dann vorliege, wenn eine Kombination von Anerkenntnis und
Vericht vorliege. Diese liege aber dann nicht vor, wenn eine Seite eine Abrechnung
vornehme und damit zu erkennen gebe, mehr nicht zahlen zu wollen und die andere
Seite diese Abrechnung lediglich anerkennt.
Genau so ist es im Falle unseres Sohnes.
Wie kann ich bei dem Anwalt vorgehen. Da ich eine Vollmacht unseres Sohnes für die Angelegenheit habe, möchte ich mich mit dem Anwalt in Verbindung setzen.
Mir ist aber auch klar, wenn ich mir persönlich einen Termin hole, wird er mich in Grund
und Boden reden und mir erklären, warum diese Eingiungsgebühr angefallen ist.
Wie kann ich am geschicktesten agieren z.B. die Geschäftsgebühr + Pauschale von 20.-Euro für Post ( die er auch voll angesetzt hat für 2 Briefe) + Umsatzsteuer überweisen. Was kann er dann als nächstes tun.
Da ich in Sachen Gericht und Anwalt nicht sehr bewandert bin, man natürlich eine gewisse Scheu und Ängste so etwas in Angriff zu nehmen.
Kann mir jemand helfen!
*rrrr*, KoMa, ich mag das,wenn Du so locker gesetzliche Regelungen zitierst, ohne den Inhalt zu erläutern - läßt viel Spielraum für Phantasien... Das Wort "Vertrag in Nr. 1000 VV RVG ist im übrigen weit auszulegen...
Beste Grüße
Metzing
Ach, hätte ich alle Möglichkeiten die es für das Entstehen einer Einigungsgebühr gibt aufgezählt, hätte das wohl das Forum gesprengt. Wenn man schon kostenlose Infos aus einem Forum saugt, kann man auch ein bißchen selbst was tun.
Das liebe ich so an Dir, Metz: Rumkritteln aber einige (selbstverständlich gaaaaanz wenige) Wissenslücken nicht zugeben! *Kuß* _________________ Karma statt Punkte!
Es ist also zu klären, ob diese EINIGUNGSGEBUER tatsächlich anfällt.
Das mag sein, ist aber in einem Forum nicht möglich. Sie können den Sachverhalt, wie er sich aus Ihrer Sicht zugetragen hat, noch fünf Mal wiederholen: Niemand hier kennt die Akte und jeder wird sich hüten, ohne genaue Kenntnis des Inhaltes zu sagen, ob eine Einigungsgebühr angefallen ist oder nicht. Metzing hat weiter oben alles gesagt, was zu sagen ist: Die Rechnung kann richtig sei. Sie kann es aber auch nicht sein. Schluß. _________________ Karma statt Punkte!
hier geht es um eine Sache, wenn ich Jura studiert hätte, würde ich mit Sicherheit nicht in diesem Forum meine Probleme schildern.
Ich versuche nur Hilfe und Tipps zu bekommen.
Ich glaubte eigentlich, dass die Foren genau dafür da sind, oder?
Ich habe die Sache dargestellt, wie sie ist, da ich ja den Schriftverkehr vorliegen habe.
Es ging mir nicht darum, dass jemand sagt, dass diese Gebühr unrechtmäßig erhoben wurde, sondern ich wollte mich eigentlich etwas kundig machen.
Wenn dies auch nicht erlaubt ist, warum denn dieses Forum?
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