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recht.de :: Thema anzeigen - Flugstornierung - Anspruch auf Erstattung ??
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Flugstornierung - Anspruch auf Erstattung ??

 
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Ludwig_I
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Griesheim

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 10:29    Titel: Flugstornierung - Anspruch auf Erstattung ?? Antworten mit Zitat

Angenommen Person A bucht online einen Flug bei einer deutschen Billig-Airline C.
Person A ruft sofort nach Buchung bei der Hotline an um den Flug wegen Irrtums wieder zu stornieren. Die Hotline sagt die Erstattung in voller Höhe zu, da die Stornierung sofort nach der Buchung erfolgte, es sei nur -- der Form halber - eine Mail an die Kulanzabteilung zu senden welche dann die Kosten wieder gutschreibt.
Doch zu goßer Überraschung der Person A kam eine Absage von der Kulanzabteilung wegen Kurzfristigkeit des Fluges., es wird also nichts erstattet. Wäre dies Rechtes ? Peron A hat aufgrund der Zusage auf 100% Erstattung der Hotline den Flug storniert ohne diese Zusage hätte sie den Flug nicht storniert und wäre geflogen.
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ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es werden normalerweise nur die Steuern und Gebühren erstattet, nicht der Flugpreis.
Auf dubiose Zusagen von Call-Center Angestellten darf man sich nicht verlassen, denn die haben meistens nichts zu sagen.

Grüße
Claudia
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leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

wie Claudia bereits geschrieben hat, die Hotlines erzählen viel, wenn der Tag lang ist.

Man hätte doch hier noch rechtszeitig eine Änderung vornehmen können. Eine Stornierung ist zwar nicht möglich, aber eine Änderung ist gegen eine Gebühr erlaubt.

Da diese Änderungsgebühren auch nicht so ganz niedrig sind, sollte man überprüfen, was billiger ist. Der Netto-Flugpreis könnte billiger als eine Änderungsgebühr sein. Dann würde sich lohnen der Flug sausen zu lassen und nur die zusätzlichen Gebühren zurück zu verlangen. Die müssen in jedem Fall zurück erstattet werden.
_________________
LG Leonardo
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