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Verfasst am: 22.11.07, 17:09 Titel: Aberkennung der Jahrgangsstufe 12.1?
Ich habe folgendes Problem: im April 2006 war ich für etwa 1 Monat zur Behandlung in einer Psychiatrie. Zu diesem Zeitpunkt besuchte ich die Jahrgangsstufe 12.2 an einem Gymnasium in NRW. Nach dem Aufenthalt entschloss ich mich, vorerst mit der Schule zu pausieren, um mich komplett zu erholen. Da meine Noten im vorigen Halbjahr schon unter meiner Krankheit gelitten haben und ich zu viele Fehlstunden hatte, war es von vornherein klar, dass ich die JS 12 wiederhole. Zum neuen Schuljahr, also 08/2006 wechselte ich zu einer anderen Schule, doch war ich noch nicht in der Lage dem Druck standzuhalten und brach die Schule ab. Ein Jahr später, also 08/2007 startete ich einen erneuten Versuch, mein Abitur nachzuholen. Der Antrag zur Verlängerung der Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe wurde bewilligt. Jedoch scheiterte ich abermals nach ca. 1 Monat. Jetzt habe ich mein Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 12.1 erhalten, jedoch sind meine Noten in diesem Halbjahr nicht so gut gewesen, wie die Jahre zuvor, da sich meine Krankheit schon bemerkbar gemacht hatte (posttraumatische Belastungsstörung sowie eine Sozialphobie). Jetzt ist meine Frage, ob es möglich wäre, das Schuljahr der 12.1. nicht anzuerkennen bzw. ein Abschlusszeugnis zu erhalten.
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