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Fragwürdige Kostennote

 
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Labrar
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Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 20:59    Titel: Fragwürdige Kostennote Antworten mit Zitat

Liebes Forum

Mir kommt eine Rechnung sehr spanisch vor.

Sachbestand:

Ich war mit meiner Freundin im Urlaub auf Cran Canaria.
Am letzten Tag (23.10.07) wurde uns der Mietwagen aufgebrochen und einige Gegenstände wie zB eine teure Fotoausrüstung entwendet.

Das Fahrzeug war durch eine Vollkasko (die wir bezahlten) versichert. Trotzdem wollte uns die Autovermietung für den Entstandenen Schaden am Fahrzeug haftbar machen mit der Begründung "wir hätten Sachen offensichtlich im Wagen gelassen und somit Räuber und Diebe angelockt".

Alle Entwendeten Dinge waren sehr gut unter den Sitzen versteckt und von aussen nicht sichtbar.

Wieder zuhause angekommen wollte ich präventiv gegen eine mögliche Schadenscautionsabbuchung (Kreditkarte) der Autovermietung vorgehen und ging mit meiner Freundin zu einer Stuttgarter Anwältin (Klarname entfernt - Metzing}).
Ich hatte derzeit nur eine Private Rechtsschutz und wusste nicht ob diese dann die Anwaltskosten übernehmen würde. Frau {nochmals Klarname entfernt, Metzing} wusste dies auch nicht.

Ich habe dann deutlich gemacht, daß zunächst eine Prüfung meiner Rechtschutz durch Frau {Ey, Alter, soll ich Dir die Forenregeln vorsingen? Metzing} nötig sei und erst dann , sofern meine Rechtsschutz den Fall übernimmt, ein weiteres Vorgehen folgen soll.

Frau {Jetzt werd ich sauer. Metzing} fragte auch meine Freundin ob sie sie auch vertreten soll. Da der Schaden bei meiner Freundin zu gering war verneinten wir dieses ausdrücklich.

Im weiteren Verlauf des halbstündigen "Beratungsgesprächs" führte ich noch die ungefähren Werte der entwendeten Sachen auf da ich im Falle einer positiven Rechtsschutzentscheidung auch die Erstattung dieses Wertes durch die Autovermietung, bzw der Vollkasko erstreiten wollte.
Dieser Schaden belief sich auf € 2700
Der Schaden am Auto war derzeit noch nicht bekannt und es standen auch noch keine Forderungen seitens der Autovermietung aus.
Auch Frau {Jetzt werd ich richtig sauer. Metzing} betonte ausdrücklich daß hier sowieso erst dann vorgegangen werden sollte wenn hier Forderungen bekannt sind.

Ich übergab Frau {Bist Du ein Fake oder was? Metzing} dann den Mietwagenvertrag zur Einsicht der Geschäftsbedingungen, sofern ein weiteres Vorgehen durch meine Rechtsschutz möglich wäre.

Ein Mandat unterschrieben habe weder ich noch meine Freundin

Nach einer Woche schrieb mir dann Frau {Ey, Alter, jetzt ist Schluß, Thread dicht und Nutzer gesperrt. Metzing} eine eMail zur Kenntnissnahme indem sie mir ein schlecht eingescanntes Schreiben meiner Rechstschutz zusendete die meinen Fall ablehnte da hierfür eine KFZ Rechtsschutz notwendig wäre und meine Private dieses nicht abdeckt.
Ferner schrieb sie mir, einen Blick in die Geschäftsbedingungen geworfen zu haben.
Ohne ein bestätigtes Mandat?? Obwohl ich es von meiner Rechstschutz abhängig machen wollte und dies auch zum Ausdruck brachte??

Gut. Ich beantwortete ihr die eMail und betonte den Fall aufgrund der Ablehnung der Rechstschutz einzustellen. Ich bat sie mir ihre Kostennote der bisherigen Bemühungen per pdf und eMail zuzusenden. Ich ging da eher von einer Kostennote für Beratung (ca € 80) aus.

Heute kam die Rechnung per Post und an meine Freundin adressiert. ?????

Aufgrund des Streitwertes von "aufgepasst" € 4000 (keine Ahnung wie sie das errechnet hat) kam sie auf eine Gesamtrechnungssumme von € 315,35

Den Schlusssatz möchte ich gerne Zitieren da dieser herrlich ist

"Herr **** hat mitteilen lassen, dass er von einer Weiterverfolgung seiner Ansprüche absehen möchte.Gilt dies auch für Sie, sehr geehrte Frau ****? Bitte geben Sie uns kurz, gerne auch per e- mail, Bescheid.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle herzlich für die Erteilung des Mandates danken."



????? Sie hat ihr niemals ein Mandat erteilt.

Entschuldigt bitte daß ich den Fall so ausführlich geschildert habe aber sonst bringt es ja nix.

Jetzt meine Fragen:

Bekomme ich jetzt auch eine getrennte Rechnung denn die bisherige ging ja an meine Freundin?

Wie soll ich jetzt vorgehen, denn ich bin nicht gewillt diese unverschämt überhöhte Kostennote auszugleichen?

Wie beurteilt ihr den Fall?

Vielen Dank
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Labrar
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Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gerade in anderen Beiträgen gelesen und u.a. diese Antwort auf eine ebenfalls angezweifelte Rechnung gefunden:

Teilauszug
"nd nehmen Sie es mir bitte nicht übel, daß ich so deutlich wäre, aber Anwaltshonorare werden immer wieder überschätzt. Für einen Fall, der einem ein höheres Honorar einbringt, bearbeitet man 10, bei denen man "draufzahlt". Und dann sind da die Kosten für Büro, Personal und Gemeinkosten, das will alles irgendwie bezahlt sein.
"

Wenn Sie auch so denken so antworten Sie bitte nicht auf meinen Beitrag. Denn diese Antwort finde ich etwas mager. Mag sein daß dies so ist. Aber der Bürger darf nicht für unwirtschaftliches Arbeiten des Anwaltes verantwortlich gemacht werden.

Dies ist wohl eher ein Problem des Anwaltes oder nicht?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Labrador hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie auch so denken so antworten Sie bitte nicht auf meinen Beitrag.

Sehe ich jetzt erst. lautes Lachen Das Forum hier wird nicht von einer guten Fee und ihren Gnomen betrieben. Wunschzettel bitte an den Weihnachtsmann, ist ja nicht mehr so lange hin.

Beste Grüße

Metzing
_________________
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