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Wenn ich jetzt das Gesetz lese, dann sehe ich, dass es eine Schulpflicht von 9-12 Jahren gibt (je nach Bundesland). Ich sehe jedoch nichts von einem Höchstalter.
Ich sehe da auch nicht, dass die Schulpflicht mit einem Schulabschluss aufgehoben wird.
Sagen wir mal ein Schüler aus Bremen (12 Jahre Schulpflicht) hat 3 Klassen übersprungen. Und sein Gymnasialabschluss bereits nach 9 Jahren in der Tasche. Laut Gesetz muss er jedoch weiterhin zur (Berufs-) Schule.
Ja, jetzt sagen wir mal, er Bewirbt sich an einer Uni, wo er 2 Semester Wartezeit hat. Dann kommt er in diesem einen Jahr der Schulpflicht ja nicht nach...
Irgendwas wird er/sie ja wohl machen. Danach richtet sich dann auch die Berufsschulpflicht. Die ruht z. B. beim freiwilliges sozialen Jahr, Bundeswehr, Auslandspraktikum oder für einen Missionar/in bzw. Entwicklungshelfer auf Zeit.
Wer so schlau ist, dass er 3 Jahre überspringt, wird doch nicht so blöde sein, dass er 1 Jahr an der Berufsschule rumhängt. Der könnte versuchen, über ein Begabtenstipendium ins Ausland zu gehen, oder sich als Student in einem verwandten Fach einschreiben und schon mal ein paar Scheine in einem Fach machen, die er sich hinterher anrechnen lassen kann. Oder er/sie könnte einfach das Bundesland wechseln - von Bremen aus ist das nächste ja nicht soo weit weg.
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Habe mal eine Frage zum Schulrecht und wollte jetzt mal nachfragen wie dass in Baden Württemberg ist, wenn ein 16 Jähriger seinen Realschulabschluss hat, und somit 10 Jahre Schule abgeschlossen hat, muss er dann noch in irgend eine Art von Schule, oder kann er Daheim bleiben, also so lange Daheim bleiben wie er will oder bis er eine Ausbildung gefunden hat?
Habe mal eine Frage zum Schulrecht und wollte jetzt mal nachfragen wie dass in Baden Württemberg ist, wenn ein 16 Jähriger seinen Realschulabschluss hat, und somit 10 Jahre Schule abgeschlossen hat, muss er dann noch in irgend eine Art von Schule,
Dann beginnt die Berufschulpflicht. Die geht bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss einer beruflichen Ausbildung, beim Besuch einer weiterführenden Schule (Kolleg, Gymnasium, Berufsfachschule) wird die Schulpflicht durch den Besuch dieser Schule erfüllt..
Zitat:
oder kann er Daheim bleiben, also so lange Daheim bleiben wie er will oder bis er eine Ausbildung gefunden hat?
Wenn er weder Ausbildung noch weiterführende Schule findet, dann steht "Berufsgrundschuljahr" an. Also Vollzeitschule.
Bei einem 16-jährigen geht es nicht danach was "er will", sondern die Erzieungsberechtigten (Eltern, Vormund, Heimerzieher ...) haben da noch einige Wörtchen mitzureden und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen. _________________ mitternächtliche Grüße.
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