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Ich weiß nicht, ob ich in dieser Rubrik richtig bin mit meiner Frage.
Ich habe meine kleines Darlehen abbezahlt und deshalb von der Bank eine Löschungsbewilligung für das Grundbuch bekommen. Damit bin ich zum Amtsgericht, Grundbuchabteilung und wollte die Bankeintragung löschen lassen.
Nun sagte man mir dort, ich müßte es notariell beglaubigen lassen, dass ich die Löschung beantrage. Ist das eine Subventionierung von Notaren oder was soll das? Ich war physisch mit Personalausweis dort und habe in deutlichen deutschen Worten gesagt, was mein Begehr ist. Warum muss da jetzt ein Notar mitwirken????
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