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Presster noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.04.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 12.11.07, 13:48 Titel: Attest wegen einer Arbeit |
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Schüler X ist auf einer Privatschule im Staate BW und er fehlt eine Arbeit. Die Lehrerin fordert ein Attest von dem behandelten Arzt. Schüler X bekommt von seinem Arzt eine Bestätigung das er am angegeben Tag und zur vorgegeben Zeit in der Praxis war und sich hat untersuchen lassen. Natürlich mit Unterschrift des Arztes.
Die Lehrerin Y erkennt das aber nicht an und verlangt weiterhin ein Attest. Aber der Arzt sagte dem Schüler in einem späteren Gespäch das die Lehrerin dazu nicht das Recht hat, da er ja der Schweigepflicht unterliegt.
Wie sieht die rechtslage aus? Eine Bestätigung mit genauen Daten vom Arzt unterschrieben, müsste doch ausreichen oder?
Danke und Gruß |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 12.11.07, 14:31 Titel: |
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| Zitat: | Herr Schüler Drückeberg war am Prüfungstag 1.2.07 gegen 09.15 Uhr in meiner Praxis und hat sich untersuchen lassen.
gez. Dr. Dorfarzt |
Und was hat ihm gefehlt? Nix.
Also, die ärztliche Bescheinigung ansich ist ein Nullum.
Klar kann die Schule kein Attest erzwingen. Aber dann gibts halt eine Leistungsverweigerung... |
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jelly FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 12.11.07, 14:48 Titel: Re: Attest wegen einer Arbeit |
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| Presster hat folgendes geschrieben:: |
Die Lehrerin Y erkennt das aber nicht an und verlangt weiterhin ein Attest. Aber der Arzt sagte dem Schüler in einem späteren Gespäch das die Lehrerin dazu nicht das Recht hat, da er ja der Schweigepflicht unterliegt.
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Der Arzt kann ohne Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht bestätigen, dass der Schüler an diesem Tag arbeitsunfähig war, oder dass die Untersuchung dringend medizinisch erforderlich und nicht zu verschieben war. Mehr Details muss die Lehrerin nicht wissen. Aber dass die bloße Mitteilung, dass der Schüler beim Arzt war, nicht reicht, kann ich verstehen - sonst hat die Schule bei der nächsten Prüfung 100 Schüler, die ausgerechnet dann ihren jährlichen Zahnarzt-Kontrollbesuch machen müssen.
War die Arbeit eigentlich vorher angekündigt? Die Schule kann sicher verlangen, dass Routine-Untersuchungen dann auf einen anderen Termin gelegt werden - wenn sie beim besten Willen nicht in die unterrichtsfreie Zeit verschoben werden können. Bei überraschenden Arbeiten könnte die Sache anders aussehen ... |
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ac-hr FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
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Verfasst am: 12.11.07, 22:16 Titel: Re: Attest wegen einer Arbeit |
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| jelly hat folgendes geschrieben:: |
War die Arbeit eigentlich vorher angekündigt? Die Schule kann sicher verlangen, dass Routine-Untersuchungen dann auf einen anderen Termin gelegt werden - wenn sie beim besten Willen nicht in die unterrichtsfreie Zeit verschoben werden können. Bei überraschenden Arbeiten könnte die Sache anders aussehen ... |
Nach der Schulordnung sind Arbeiten vorher anzukündigen. Sollte es sich um ein Oberstufen-Klausur handeln, so hängt dazu schon lange vorher der Zeitplan aus. Will heißen, dass nur ein unverschiebbarer Arzttermin den Schüler in meinen Augen entschuldigt.
Ich kenne solche Fälle aus eigenem Erleben, wobei die Lehrer u.a. auch deshalb "sauer" reagieren, weil in die Erstellung einer Ersatz-Arbeit mitunter recht viel Zeit investiert werden muss, ein Aufwand, der m.E. nur dann gerechtfertigt erscheint, wenn der Arztbesuch wirklich zu keinem anderen Zeitpunkt möglich war. _________________ Gruß Rainer! |
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Jinx FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.01.2005 Beiträge: 122
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Verfasst am: 13.11.07, 13:14 Titel: |
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Wenn man in jedem Betrieb als Arbeitnehmer mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend entschuldigt ist, kann eie Schule wohl nicht ein Brechen der Schweigepflicht verlangen.
Krank ist krank und die Art der Erkrankung geht die Lehrerin nichts an.(Datenschutz) |
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Elyss FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 13.11.07, 13:21 Titel: |
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Hier handelt es sich jedoch nicht um ein "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" sondern lediglich um eine BEscheinigung des Arztes, dass der Schüler zu dem genannten Zeitpunkt bei ihm in der Praxis war.
Es ist ja noch nicht mal bescheinigt, dass der Schüler überhaupt krank war. Es kann sich auch ledilgich um eine Vorsorgeuntersuchung gehandelt haben. Das ist, meiner Meinung nach der springende Punkt. _________________ Grüßle
Elyss |
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flokon FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 1569 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 13.11.07, 13:43 Titel: |
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Was man m.M.n. nicht vergessen sollte, es geht hier auch noch um eine Privatschule.
Einfach mal in die Schulordnung schauen was dort genau steht zum Thema Entschuldigung bei Arbeiten.
Wobei ich mich Exrichter und Elyss anschliesse, eine einfache Bestätigung das man beim Arzt war reicht nicht aus.
Er hätte ja auch eine Schulunfähigkeitsbescheinigung für diesen Tag ausstellen können. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 13.11.07, 15:09 Titel: Re: Attest wegen einer Arbeit |
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| jelly hat folgendes geschrieben:: | | Presster hat folgendes geschrieben:: |
Die Lehrerin Y erkennt das aber nicht an und verlangt weiterhin ein Attest. Aber der Arzt sagte dem Schüler in einem späteren Gespäch das die Lehrerin dazu nicht das Recht hat, da er ja der Schweigepflicht unterliegt.
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Der Arzt kann ohne Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht bestätigen, dass der Schüler an diesem Tag arbeitsunfähig war, oder dass die Untersuchung dringend medizinisch erforderlich und nicht zu verschieben war. Mehr Details muss die Lehrerin nicht wissen. |
Dummerweise ist der Schüler kein Arbeitnehmer der Schule. Und "Arbeitsunfähigkeit" ist genau genommen irrelevant - es kommt auf Prüfungsunfähigkeit an. Die wiederum kann ggf. *vor* der Klausur *rechtszeitig* mitzuteilen sein - schon damit bei Bedarf z.B. eine Behörde einen Amtsarzt einschalten kann und sich *selbst* eine Meinung bilden könnte. Wer sich bei feststehendem Arbeitstermin folglich nachträglich auf einen "Arzttermin" berufen möchte, aber in Ansehung der anstehenden Arbeit nicht einmal der Schule frühzeitig die Krankheit mitgeteilt hat, der bietet einem Lehrer dich beste Gründe, hier nicht "Fünfe gerade sein" zu lassen.
Und damit ist noch nicht einmal geklärt, was eigentlich die Schulornung unserer Privatschule dazu sagt und wie - in Ermangelung einer solchen - die ganze Sache beweisrechtlich sonst aussieht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Spieluhr FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.05.2007 Beiträge: 159
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Verfasst am: 24.11.07, 12:29 Titel: |
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Was ist eigentlich, wenn ein Schüler bei einer Klausur nicht wg. Krankheit, sondern bspw. fehlt, weil er im Stau stand oder sein Wecker schlicht ergreifend nicht geklingelt hat?
Ein Attest wird er wohl so nicht bekommen - wird die Klausur nun dennoch mit 00 Punkten bewertet? |
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ac-hr FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
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Verfasst am: 24.11.07, 16:14 Titel: |
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Das lässt sich sicherlich nicht allgemeingültig beantworten. Einen Verkehrsstau, der regelmäßig auftritt, kann ich durch rechtzeitge Abfahrt ausgleichen, ein unfallbedingter Stau lässt sich nicht vorhersehen. Ich denke, das wird nach Einzelfall zu entscheiden sein. Jedenfalls wird nicht automatisch eine "sechs" erteilt. Dafür gibt es auch keine Grundlage in der Schulordnung.
Mir fällt da noch die Schülerin ein, die verspätet zur Klassenarbeit erschien: In der einen Hand die Schultasche, in der anderen Hand einen Wecker. Der Wecker stand und blieb stehen. Der Lehrer nahm's gelassen und die Schülerin begann die Klassenarbeit mit Verspätung.  _________________ Gruß Rainer! |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 24.11.07, 16:23 Titel: |
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Wobei der Hinweis auf die ärztliche Schweigepflicht durch den Arzt kappes ist. Der Arzt kann durch die betroffene Person von seiner Schweigepflicht entbunden werden. _________________ Geist ist Geil! |
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