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Flug Buchungsbestaetigung Rechtskraeftig?

 
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corpeabg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 21:41    Titel: Flug Buchungsbestaetigung Rechtskraeftig? Antworten mit Zitat

Ist eine Buchungsbestaetigung per E-mail rechtskreaftig? Jemand hat ein Flug auf mein Namen gebucht und die Buchungsbestaetigung per E-mail bestaetigt. Ich habe allerdings dieses Flug nicht gebucht und wollte Sie nicht. Habe die Reise Unternehmen dies mitgeteilt aber Ihn war es egal. Sie sagten ich musste den Flug bezahlen. Dann wollte ich den Flug nehmen (bevor ich sie bezahlen muesste und nichts dafuer bekomme) und dann hiess es es waere zu spaet und der Flug waere schon storniert. Jetzt wollen Sie mich vors Gericht bringen und die 500 EUR einklagen?????


HILFE????????
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das ist ein Problem: wie kann man beweisen, dass man nicht per Email oder im Internet einen Flug gebucht hat?

Meine Meinung dazu ist, dass bei Buchungen per Email ein Nachweis mit hoher Sicherheit erbracht werden kann. Zwar kann man Emailadressen simulieren, aber das ist nicht ganz so einfach.

Anders ist die Lage bei Buchungen im Internet, wo man dann eine Emailadresse angeben muss. Das kann ja im Grunde jeder machen. Daher stehe ich auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall der Reiseveranstalter oder Vemittler des Fluges Pech haben wird.

Zwar wäre grundsätzlich der Beförderungsvertrag zustande gekommen, aber man kann nicht beweisen, dass der Passagier es selbst war, der im Internet gebucht hat.

Meint
Peter
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leonard
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

bei Flugbuchungen per Internet, muss man die Zahlung entweder durch CC oder Lastschrift hinterlegen. Damit ist der Nachweis erbracht. Es sei denn, die Bankverbindungen sind geknackt...aber das wäre eine andere Geschichte.

Bei Buchungen via e-mail, ist die Adresse automatisch hinterlegt, also ist das auch nachgewiesen, dass aus Ihre e-mail eine Bestellung erfolgt ist. Aber eine Sache verstehe ich nicht ganz, entweder hat Jemanden Ihr e-mail Passwort oder Ihre Banklverbindung/CC-Nummer gewusst. Wie ist das möglich?
_________________
LG Leonardo
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Alles nur bedingt zutreffend lieber Leonard:

Bankverbindungen können ja bekannt sein, schließlich sind sie kein Geheimnis (auf Briefpapier, auf Homepages, weil man sie einem Bekannten früher mal mitgeteilt hat, weil der freundliche Bankbeamte auf Bitten eines "Einzahlers" diese bekannt gegeben hat u.a.)

Internetbuchungen kann man vom Arbeitsplatz aus machen, vom Arbeitsplatz des Kollegen, vom Internetcafe und IP Adresse können sich auch ändern, da sie vom Provider zugewiesen werden und und

Daher wird der Reiseveranstalter oder das Reisebüro wohl Pech haben, wenn es nicht ein Original-Email von mir in Händen hat. Und selbst dieses sagt ja nur aus, dass es von meinem Emailaccount stammt, ob aber meine Tochter oder mein Sohn da "probiert" haben oder doch ich selbst gebucht, ist immer noch nicht bewiesen.

Meines Erachtens sind auch "Bankabbucher" im Internet eingegeben, nicht rechtskräftig - was, wenn einfach jemand meine Bankverbindung eingibt? Ohne Unterschrift wird hier das Reisebüro Schiffbruch erleiden.

Somit wird das Reisebüro/der Reiseveranstalter mangels Beweis auf seinen Gebühren sitzen bleiben.

meint
Peter
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leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt auch Peter, aber ich bin mit der Voarussetzung gegengen, dass es sich hier um eine Privatperson handelt, sonst wäre die Frage wahrscheinlich etwas anders formuliert worden, nehme ich an.
_________________
LG Leonardo
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