Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,, A hat mit Hilfe eine Beratungshilfescheins eine Anwalt beauftragt, der A gegen B vertreten soll. Nun passiert aber auch knapp drei Wochen nach der Erstberatung rein gar nichts. Anwalt hat auch nach mehrmaligem Fragen von A noch immer keinen Brief an B verfasst. Einmal wird behauptet, der Brief wäre diktiert und müsse nur noch abgetippt werden, ein anderes Mal heisst es, der Brief müsse noch diktiert werden A ist langsam etwas ungeduldig. Kann A den Beratungsschein zurückfordern, dafür die Erstberatung selbst bezahlen und dann mit dem Beratungshilfeschein zu einem anderen Anwalt???
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.