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Hallo ich habe folgendes Problem . Ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren einen Zweitwohnsitz angemeldet. Ich hatte es allerdings verschlampt die Bescheinigung für die Zweitwohnsitzsteuer abzuschicken. Die anfallenden Steuern belaufen sich auf ca 200 Euro .
Wenn ich diesen Antrag jetzt abschicke, und die Summe bezahlt würde , wäre der Fall damit eredigt oder muss ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen ?
Wenn es sich um einen Fall der Finanzbehörden handeln würde: klarer Fall des § 398 AO (Geringfügigkeit der verkürzten Steuern). Ich gehe davon aus, dass die betreffende Kommune das genauso sieht
Kls hat folgendes geschrieben::
... Die anfallenden Steuern belaufen sich auf ca 200 Euro .
Wenn ich diesen Antrag jetzt abschicke, und die Summe bezahlt würde , wäre der Fall damit eredigt oder muss ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen ?
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