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Zweitwohnsitzsteuer

 
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Kls
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 00:47    Titel: Zweitwohnsitzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo ich habe folgendes Problem . Ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren einen Zweitwohnsitz angemeldet. Ich hatte es allerdings verschlampt die Bescheinigung für die Zweitwohnsitzsteuer abzuschicken. Die anfallenden Steuern belaufen sich auf ca 200 Euro .
Wenn ich diesen Antrag jetzt abschicke, und die Summe bezahlt würde , wäre der Fall damit eredigt oder muss ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen ?
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ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 16:02    Titel: Re: Zweitwohnsitzsteuer Antworten mit Zitat

Wenn es sich um einen Fall der Finanzbehörden handeln würde: klarer Fall des § 398 AO (Geringfügigkeit der verkürzten Steuern). Ich gehe davon aus, dass die betreffende Kommune das genauso sieht Winken



Kls hat folgendes geschrieben::
... Die anfallenden Steuern belaufen sich auf ca 200 Euro .
Wenn ich diesen Antrag jetzt abschicke, und die Summe bezahlt würde , wäre der Fall damit eredigt oder muss ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen ?
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