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Verfasst am: 26.11.07, 20:40 Titel: Drohendes Strafverfahren bei Verhandlung
Verhandlung Arbeitsgericht:
Mir wurde fristlos gekündigt. Es folgten dann bereits 3Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht.
Dem Richter wurde bereits bei der ersten Verhandlung folgendes bekannt:
Ich erhielt dummerweise zu meinem niedrigen, angemeldeten Gehalt von 1050€ brutto zusätzlich eine monatliche Schwarzgeldzahlung von 2000€ über 3Jahre.
Bei allen 3Verhandlungen wies uns der Richter eindeutig darauf hin, dass wir (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) uns strafbar gemacht haben. Wir sollten uns darüber im Klaren sein und außergerichtlich uns einigen. Dem Richter ist wohl der Umfang des nach sich ziehenden Verfahren etc. ausreichend bekannt und verschonte uns bereits drei Mal mit der Weitergabe der Akte.
Mein Anwalt setzt auf Schwäche meines ehemaligen Arbeitgebers, da er ja seiner nach Ansicht nach Menge Sozialabgaben nachzahlen müsse und somit nachgibt. Nun droht ein neuer Verhandlungstermin und ich weis nicht, was für eine Strafe mir droht und was für Kosten auf mich zukommen könnten.
Ich traue jetzt nicht mehr meinem Anwalt, weil mir das Risiko zu hoch ist und pokern tue ich lieber mit Karten. Vielleicht kann mir jemand ausmalen, was ich zu erwarten hätte, wenn es zur Verhandlung kommt.
Danke für eure Antwort ELVIRA
Und jetzt gehen Sie bitte beten, dass kein Stuttgarter Steuerfahnder, Polizist oder Staatsanwalt hier im Forum unterwegs ist.
"Schwarzarbeit" bzw. Steuerhinterziehung ist immer noch ein Offizialdelikt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Wenn es mies läuft, eröffnet sich hier ein Fall der schweren, (oder, weil regelmäßig über 3 Jahre) der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung. Vielleicht auch einfache Steuerhinterziehung. In dem Fall eröffnet sich ein Höchstmaß von 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Kann aber auch ne Bewährungsstrafe werden, oder es wird eine einfache Steuerhinterziehung angenommen und die Sache wird eingestellt....
Zum Strafmaß kann man nichts sagen, da keine Infos zu den Strafzumessungskriterien vorliegen (Geständnis, Schadenswiedergutmachung, usw.)
Nur, die Strafe droht nicht im nächsten Verhandlungstermin. Der Richter wird wohl die Akten an die Strafverfolgungsbehörden weiterreichen, dann wird ermittelt, dann erfolgt eine Anklage gegen AG und AN und die Steuern und Abgaben werden rückwirkend neu festgesetzt und dürfen, da der Insolvenz nicht zugänglich, komplett abgestottert werden. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Erstmal Dank
Es wundert mich jedoch, dass ich als Arbeitnehmer ein hohes Strafmaß evtl. zu erwarten hätte. Ich muss ja wohl auch nicht die Sozialabgaben und Steuern abführen. Ich war mir zwar bewusst, dass es sich um Schwarzgeld handelt, jedoch nicht dass hier ein hohes Strafmaß (für den Arbeitnehmer) angesetzt wird.
Wie sagt man so schön:
"Unwissenheit schützt vor vor Strafe nicht"
Aber mal im Ernst:
Leider ist es manchmal gar nicht möglich, anders arbeiten zu gehen, als ich nach meiner Saisonarbeit in der Gastronomie einen Job suchte, habe ich von 95% der Arbeitgeber solche Gehaltsangebote bekommen. Wenn man dann das Arbeitsamt um Hilfe fragt, bekommt man nur zu hören: "Entweder nehmen Sie den Job oder wir streichen Ihnen das Geld...." Nach einer Umschulung das gleiche Spiel. Usw....
Was soll man als AN denn noch machen, wenn sogar das Arbeitsamt (Arbeitsagentur) darauf besteht, das solche Jobs angenommen werden?
Ich muss ja wohl auch nicht die Sozialabgaben und Steuern abführen
.
Sozialversicherung ist nicht mein Fach, aber ich könnte mir vorstellen, dass es da nicht anders ist, als bei der Steuer.... => bitte sehen Sie mal in >>§ 42d EStG<<.
Ich kann dem/den Beteiligten nur wünschen, einen Fachanwalt für dergleichen zu haben / zu mandatieren, damit alle Rechte gewahrt bleiben.
und:
@ganascia528:
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die AA, - wenn Sie von dergleichen Angeboten wahrhaftig und detailliert berichtet bekommt (!!) - , die Annahme des Jobs empfehlen würde und anderenfalls (bei Nichtannahme) die Bezüge streichen würde.
Und, - selbst, wenn dem so wäre:
Dann wäre der richtige Ansatz, nicht den von Anfang an unkorrekt abgerechneten Job anzunehmen,
sondern den Weg innerhalb der AA nach oben zu beschreiten und sich dagegen zu wehren,
wenn ein einzelner Sachbearbeiter der Ansicht ist, man könne da doch mal ein Auge zudrücken.
So ein Sachbearbeiter kann sich ja auch mal irren,
- und bekommt nach einer entsprechenden Meldung bestimmt von seinem Vorgesetzten/Gebietsleiter Entsprechendes zu hören!
(Ich glaube an das Gute im Menschen!)
Nochmals danke für eure Beiträge. Es handelt sich nicht um mich, sondern um eine gute Freundin. Ich habe Ihr geraten, die kommende Verhandlung zu meiden. Ich traue ihrem Rechtsanwalt nicht genügend Überblick über die Folgen der danach kommenden Sch.....
Ich habe ihr dringend geraten, den Anwalt zu wechseln. Deshalb wollte ich hier auch Rat bei euch holen, was auf sie zukommt ...WENN...
Grüße Vira
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 27.11.07, 21:57 Titel:
Hallöle
Gottseidank war es nur die Freundin. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Ich habe Ihr geraten, die kommende Verhandlung zu meiden.
... ob das denn zielführend ist, vermag ich, - mangels (arbeitsprozessualer) Fachkenntnis -, nicht zu sagen, - aber evtl. andere Forumuser beantworten (Kopf-in-den-Sand-Strategie?)
vira1956 hat folgendes geschrieben::
Ich traue ihrem Rechtsanwalt nicht genügend Überblick über die Folgen der danach kommenden Sch.....
Ich habe ihr dringend geraten, den Anwalt zu wechseln.
Anwalt wechseln?
Ich traue mich, mal zu fragen, ob ein Fachananwalt für Arbeitsrecht die gleiche Qualifikationen mitbringt, wie ein Fachanwalt für Steuer-und Steuerstrafrecht, - und umgekehrt ...
Ich denke, dass da momentan jemand mit BEIDEN Quailifikationen oder ZWEI Kollegen werden sich bemühen müssen...
Einen Anwaltwechsel wäre zu raten, wenn er deine Freundin nicht ausreichend informiert hat. Welche Forderung möchte man hier einklagen ? Wahrscheinlich wird bei dieser hohen Schwarzlohnbezahlung ein Sümmchen ausstehen, da man ansonsten die Sache ruhen lassen würde. Selbst dann, wird wahrscheinlich nicht viel oder gar nichts übrig bleiben.
Man sollte doch einen zweiten Anwalt befragen. Das wird auf jeden Fall günstiger bevor der Richter die Akte der Strafverfolgungsbehörde weitergibt.
Frage: Wie hoch ist die gestellte Forderung beim Arbeitsgericht und warum klärt man dies nicht außergerichtlich. Ich denke hier wäre eine für beide Seiten Beweglichkeit angesagt.
--- Vernunft sollte siegen und Verzicht auf Strafe wäre wohl Ziel Nr.1 ---
LG Because
@ catja
Ich glaube Sie wissen nicht was in deutschen Arbeitsagenturen los ist....
Bei mir ist es 3x vorgekommen, bei meinem Freund 4x, bei dessen Freund 2x (der hat auch Anzeige gemacht - leider kriegt er in seiner Branche keinen Job mehr, AA hat ihn dann gesperrt, weil er die Arbeitslosigkeit durch die Anzeige selbst verschuldet hat...)
Nach meiner Umschulung zur Außenhandelskauffrau ist es ebenfalls, aber "versteckter"
vorgekommen
Niedersachsen und Hamburg
Anderes Beispiel: Umschulung, man bekommt ein Angebot vom Praxisbetrieb (PB)für 1000,00€ brutto nach der Ausbildung (im Außenhandel) Vollzeit dort zu arbeiten, Überstunden inkl...(das ganze VOR Ende der Umschulung, der TN war schwerbehindert)
Der TN sagt dem PB er möchte erst sehen, ob er etwas anderes findet, besser bezahlt.
PB erzählt beim AA "der hat ein Arbeitsangebot ausgeschlagen, der will nicht arbeiten", und schon wurde sein Unterhaltsgeld um 100% gestrichen. Nach mehreren!!!! Widersprüchen hat er dann endlich wieder Geld bekommen. - Hamburg
Achso, so nebenbei: tariflich sind für Berufsanfänger so um die 1600€ brutto
(nach Bundesland verschieden, mal mehr oder weniger) vorgesehen.
Ich hätte noch 1000de Beispiele.
Lieber hält man seinen Mund und seine Arbeit, bevor man sich seine berufliche Zukunft auf immer ruiniert....
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