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Strafbarkeit Scheininsolvenz / Scheinselbständigkeit

 
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 10:19    Titel: Strafbarkeit Scheininsolvenz / Scheinselbständigkeit Antworten mit Zitat

Unternehmer X hatte mit seiner Ehefrau eine GmbH. Diese hat er bei Scheidung in eine "Scheininsolvenz" geführt. Diese konnte durch die Staatsanwaltschaft nicht bewiesen werden.

Kurze Zeit später eröffnete die ehemalige Sekretärin und neue Lebensgefährtin von Unternehmer X an gleicher Stelle ein formal neues Einzelunternehmen. Unternehmer X führt die Geschäfte in gewohnter Weise fort. Die neue Lebensgefährtin -und formal Inhaberin- ist praktisch nicht im Unternehmen tätig.

Liegt eine Scheinselbständigkeit vor? Wie ist diese zu beweisen? Ist dies strafbar?

Unternehmer X ist Zocker und hat enorme Schulden in dem neuen Unternehmen aufgebaut. Seine Lebensgefährtin und gleichzeitig Inhaberin möchte nicht mehr arbeiten, da sie ein Kind von Unternehmer X hat. Daher plant Unternehmer X nun diese Firma ebenfalls in die (Privat-)insolvenz (da Einzelunternehmung) zu schicken.

Er plant diesmal eine Einzelunternehmung auf seinem Namen zu gründen.

Kann Unternehmer X für die Schulden von seiner Lebensgefährtin haftbar gemacht werden, da er diese verursacht hat?

Kann dieser Sachverhalt strafrechtlich verfolgt werden?

Kennt jemand Urteile dazu?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 28.11.07, 11:19    Titel: Re: Strafbarkeit Scheininsolvenz / Scheinselbständigkeit Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Diese hat er bei Scheidung in eine "Scheininsolvenz" geführt. Diese konnte durch die Staatsanwaltschaft nicht bewiesen werden.
Also gibt es sie nicht. Mit den Augen rollen

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Liegt eine Scheinselbständigkeit vor?
Wieso sollte es? Es gibt eine Menge Unternehmen, in denen der Inhaber nicht tätig ist.

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Daher plant Unternehmer X nun diese Firma ebenfalls in die (Privat-)insolvenz (da Einzelunternehmung) zu schicken.
Den Unternehmer X gibt es nicht. Schon aus diesem Grund kann er keine Firma in Insolvenz 'schicken'. Ein Angestellter X kann das ebenfalls nicht.

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Kann Unternehmer X für die Schulden von seiner Lebensgefährtin haftbar gemacht werden, da er diese verursacht hat?
Die Frage ist jetzt aber nicht ernst gemeint, oder? Geschockt

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Kann dieser Sachverhalt strafrechtlich verfolgt werden?
Welcher?


//Mod-Hinweis: Cross- bzw. Doppelpostings sind nicht erwünscht, deshalb wurde der wortgleiche Beitrag im Insolvenzrecht gelöscht.//
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

"Unternehmer X" - auch wenn es ihn so nicht gibt - ist arbeitslos und lebt in eheähnlicher Gemeinschaft mit der Inhaberin.

Kann man nicht von einer Zugewinnmeinschaft ausgehen und beide in die Haftung nehmen?

Er wird die Inhaberin überreden Insolvenz anzumelden, nachdem er alles was verwertbar ist an Geld und Sachen versteckt hat. Anschließend wird er selbst an gleicher Stelle mit gleichem Personal und Werkzeug seine nächste Firma gründen.

Mit der GmbH hat er einen Schaden von 250 T€ hinterlassen. Bei der Einzelunternehmung sind es wieder so viel. Privat hat Unternehmer X eine Haftungsmasse von ca. 150 T€.

Wie kann man Unternehmer X das Handwerk legen? Wie kann man die geplante Gläubigerschädigung abwenden?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
"Unternehmer X" - auch wenn es ihn so nicht gibt - ist arbeitslos und lebt in eheähnlicher Gemeinschaft mit der Inhaberin.
Jemand, den es nicht gibt, kann auch nicht... aber lassen wir das, weil: ist nicht verboten.

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Kann man nicht von einer Zugewinnmeinschaft ausgehen und beide in die Haftung nehmen?
Nein, wieso auch?

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Ich-kann-in-die-Zukunft-gucken


hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Wie kann man Unternehmer X das Handwerk legen?
Wie will man jemand das Handwerk legen, den es nicht gibt und der, selbst wenn es ihn gäbe, nichts illegales getan hat? Geschockt

hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Wie kann man die geplante Gläubigerschädigung abwenden?
Man kann natürlich Strafanzeige erstatten. Wobei man sich nach meinem Dafürhalten besser einen Nagel ins Knie hauen kann: das tut nur weh und blutet. Eine Anzeige könnte durchaus zu wesentlich unangenehmeren Problemen führen.
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Naja Biber, eines koennte ich mir vorstellen (falls es diesen Unternehmer gaebe).

Jemand, der arbeitslos ist und Leistungen wie ALG I oder II bezieht, gleichzeitig als Geschaeftsfuehrer im Betrieb seiner Freundin agiert, koennte wegen Leistungsbetrug zur Rechenschaft gezogen werden.
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Boah. Das mach ich auch.

Freundin gründet Firma. Ich kaufe überall Ware ein, nehme Kredite auf und kassiere von Kunden Anzahlungen. Dann verspiele ich das Geld/die Ware oder verstecke sie.

Anschließend wird meine Perle geschwängert - wird Hausfrau und erklärt sich insolvent.

Dann mach ich wieder ne Firma auf mit dem so gesammelten Geld. Lachen

Deutschland ist toll.

Das ist doch irgendwo gewerbsmäßiger Betrug. Mit den Augen rollen
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Machen wir aus Unternehmer X mal "Lebensgefährte von Unternehmerin X" kurz LvU.

Die Liquiditätsprobleme treten auf weil LvU gerne bei [Gelöscht. Biber] pokert. In einem Jahr hat LvU mehr als 100T€ an Firmengeldern verspielt - natürlich gegen den Willen von Unternehmerin X.

Kann man ihn in die Haftung nehmen, da er das fehlende Geld für sein privates Vergnügen "geopfert" hat.

Er ist ja Verursacher des eintretenden Schadens. Einen Strafantrag oder Klage gegen LvU durch Unternehmerin X schließe ich aus.

LvU und Unternehmerin X wollen ja weiter ihren hohen Lebensstandard halten. Nur der formale Inhaber wechselt und die Gläubiger gucken in die Röhre. Verrückt

LvU ist Leistungsempfänger, aber für seine Dienste erhält er durch seine Lebensgefährtin formal kein Geld. Hartz4 kriegen und mit 10-tausenden bei [Gelöscht. Biber] (ver-)pokern. Mit den Augen rollen

Was kann man tun Frage Hat jemand ne Idee Idee

Pfeil dann bitte antworten. Ausrufezeichen
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Einen Strafantrag oder Klage gegen LvU durch Unternehmerin X schließe ich aus.

Die unmittelbar Geschädigte ist in diesem fiktiven Fall Unternehmerin X. Sollte sie kein Interesse an einem juristischen Vorgehen gegen LvU haben, ist das ihr ureigenes Problem.

Schildern Sie doch einmal Ihr Problem der Polizei, vielleicht nehmen die eine Strafanzeige entgegen ?
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die ummittelbar Geschädigte ist Unternehmerin X.

Aber warum sollte sie gegen ihren Lebensgefährten LvU vorgehen, wenn dieser als neuer Inhaber die Geschäfte weiterführt wie gewohnt und so den Lebensunterhalt sichert?

Gibt es kein Gesetz das in so einem fall die Unternehmerin X zwingt im Sinne der Gläubiger zu handeln?

In Ihrem persönlichen Interesse liegt es ja nicht, owohl sie theoretisch auch Geschädigte ist.

Welche Vorraussetzungen müssten für ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung gegeben sein? Die zivilrechtlichen Konsequenzen würden dann im nachhinein folgen.

Was ist wenn die Lebensgefährtin Unternehmerin X dann einfach behauptet, dass LvU in Ihrem Auftrag das Geld verspielt hat? Oder zumindest es gebilligt hat, aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses zu LvU.

Schwierige Sache... Geschockt
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei / Staatsanwaltschaft hat sich schon beim letzten Mal die Zähne dran ausgebissen. Böse

Eine Scheiinsolvenz zu beweisen ist sehr schwer. Ware liegt in unbekannten Lagern und die paar hunderttausend, die in der Kasse sein sollten, sind in irgendwelchen Taschen. Mit den Augen rollen

Oder bei [Gelöscht. Biber] geblieben - dank [Gelöscht. Biber]. Winken
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