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Disziplinargesetz - Fehler / Verletzung von Formvorschriften

 
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Idealist
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 7
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 00:10    Titel: Disziplinargesetz - Fehler / Verletzung von Formvorschriften Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Sicher wird es viele interessierte Leser im Forum geben, die gerne wissen würden, wo absolut genau nachgelesen werden kann,wie eine Disziplinarbehörde ein Disziplinarverfahren im Gegensatz zur alten Disziplinarordnung be-/abarbeiten muß?

Ich denke z. B.
1. pers. Gespräch Vorgesetzter/Beamter mit Nennung der Vorwürfe und Folgen
2. Disziplinarverfügung
3. Anhörung
4. Einleitung der Vorermittlungen
5. neue Disziplinarverfügung?
6. Anhörung
7. "Urteil"? (Disziplinarmaßnahme)
8. ggfls. VerwG pp

Welche Formvorschriften muß die Disziplinarbehörde dringend beachten (z. B. Belehrung/Pers. d. Vertrauens)? Kann bei Mißachtung einer der Formvorschriften die Behörde "schiffbruch" erleiden? Welche Fehler kann eine Disziplinarbehörde machen und ihr zum Nachteil gereicht werden?
Dürfen seitens der Disziplinarbehörde x-beliebig viele dienstliche Verfehlungen "nachgebuttert" werden oder muss die Disziplinarbehörde sich zwingend an die Vorwürfe aus der ersten Disziplinarverfügung halten?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe einer Stellungnahme. Auch zu Quellenangaben wären wir alle sehr dankbar.

Der Schelm

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(Und das sollten Sie sich auch von keinem Einreden lassen)
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kunne60
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Großteil deiner Fragen beantwortet sich durch einen selbstständigen Idee Blick in das für den Beamten
verantwortliche Bundes- oder Landesdisziplinargesetz. Leider kann ich den Hinweis in deinem
Thread auf den Bund oder eines bestimmten Landes nicht finden !!!

Kunne
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat Kunne - der Schelm - aber mal wieder treffsicher geantwortet. Auf den Arm nehmen

Hans
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Idealist
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 7
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Charly50226 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

booah! Alles fett...alles wichtig!! Geschockt

Aber mal zum Inhalt: das riecht nach einer Komplettabhandlung im Disziplinarrecht...entweder will da jemand auf unsere Kosten ein Buch schreiben...oder genau selbiges sich einsparen...

Sorry, aber für derartig umfassende Fragen gibt es nunmal Fachliteratur...oder -vorlesungen.

MfG
Charly


Hallo Charly!
Sicher haben wir uns mit der Materie beschäftigt. Aber wenn Sie sich mit dem Disziplinarrecht/-gesetz schon einmal beschäftigt haben sollten, dann sollten Sie auch wissen, dass es nicht einfach zu lesen und zu verstehen ist.

Jemand, der von einem Diszi betroffen ist, wird in der Regel vom Dienstherrn alleine gelassen.

Welche Rechte er hat, welche Verfahrensweise seitens der Disziplinarbehörde richtig ist, wie man sich zur Wehr setzen kann pp; alles muss sich der Betroffene neben der starken psychischen Belastung selbst erlesen.

Weiter möchte ich mich zu Ihrem von mir als unhöflich verstandenem Kommentar nicht äußern.
Aber es könnte ja auch sein, dass Sie uns hier nicht im Dunkel stehen lassen und jetzt eine kompetente Stellungnahme zu unserem Anliegen präsentieren.

Welche Fehler werden denn z. B. durch eine Disziplinarbehörde gerne gemacht?

Dennoch wünsche ich allen Lesern hier eine besinnliche Vorweihnachtszeit und allen von einem Diszi betroffenen Beamten viel Kraft und Stärke, um alleine schon die Geduld der Warterei aufbringen zu können.

In diesem Sinne, Winken
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kunne60
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem ich nunmehr den Hinweis auf deinen Wohnort gesehen haben und
geschlussfolgert habe, dass du vieleicht auch in HH arbeitest hier ein Link auf das LDG HH

http://www.michaelbertling.de/recht/dis/hh/dvein.htm

Neben dem blanken Text auch noch mit konkreten Erläuterungen eines Anwaltes.Für
einen Laien vieleicht einfacher zu lesen. Vieleicht werden hier die meisten Fragen
beantwortet.

Wenn nicht, dann einfach noch mal im Forum versuchen und nicht de Ohren hängen lassen. Smilie

Kunne
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