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Zusammensetzung der Schulkonferenz

 
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 10:05    Titel: Zusammensetzung der Schulkonferenz Antworten mit Zitat

Hallo mitternacht,

im Thread Zeitiger zum Unterricht ? hat sich eine interessante Diskussion zur Zusammensetzung der Schulkonferenzen in den verschiedenen Bundesländern entwickelt, der ich hiermit einen eigenen Thread verschaffen möchte:
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
den täglichen Unterrichtsbeginn legt laut § 91, Abs. (1), Punkt 4. Schulgesetz Brandenburg die Schulkonferenz fest.

Bei der Gelegenheit habe ich erstaunt gesehen, dass die Schulkonferenz in Brandenburg drittelparitätisch (5 Lehrer einschl. Schulleiter, 5 Schüler, 5 Eltern) besetzt ist, wovor sich insbesondere die "Schwarzen" hier im Westen fürchten wie der Teufel vor dem Weihwasser. Winken

Es war nicht alles schlecht beim lila Drachen!
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Rechnest Du Bayern schon zum Osten? Das kann ich nämlich für uns nicht bestätigen. Das Schulforum (hier in Bayern heißt alles immer irgendwie anders) wird auch drittelparitätisch besetzt: Schulleiter(in) und zwei Lehrer, Elternbeiratsvorsitzende(r) und zwei Eltern sowie alle drei Schülersprecher; für Grundschulen und Berufsschulen gelten abweichende Regelungen. Steht alles im BayEUG, hauptsächlich § 69.
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Das bringt ja mein ganzes Weltbild ins Wanken. Ausgerechnet bei den Schwärzesten der Schwarzen gibts Drittelparität und die dortigen Schulen sind trotzdem noch nicht im Chaos versunken - unglaublich. Wie lange ist das bei euch schon so?
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Keine Ahnung. Ich mache mir erst seit 2002 Gedanken über das bayerische Schulsystem, da war das auch schon so. In NRW galt Stimmengleichheit in der Schulkonferenz: Lehrerzahl=Elternzahl+Schülerzahl (jedenfalls an Realschule und Gymnasium).
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Und wie klappt das in der Praxis?
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Das ist sehr stark personenabhängig. An einer Schule habe ich mitbekommen, dass es einen regelrechten Zickenkrieg zwischen Elternbeiratsvorsitzender und Schulleiterin gab - da lief dann so ziemlich gar nichts, ansonsten sind die Erfahrungen eher positiv; konstruktive Zusammenarbeit. Ich möchte allerdings auch anmerken, dass es mit dem Schulforum häufig so ist, wie mit der Müllabfuhr: Man denkt erst intensiv darüber nach, wenn es nicht so funktioniert, wie es sollte; normalerweise wirken sie unauffällig und im Verborgenen - nur auf den Konferenzen erfährt man dann immer mal wieder mit Staunen, was da alles gedacht, geleistet und beschlossen wurde.


Zur Zeit ist es so, dass in NRW der Schulleiter die ausschlaggebende Stimme hat, falls es tatsächlich mal zu einer Blockbildung Lehrer auf der einen Seite, Schüler+Eltern auf der anderen Seite kommen sollte. So ist es auch in Baden-Württemberg und bei der Gesamtkonferenz in Sachsen-Anhalt. Drittelparitäten gibt es außer in Brandenburg und Bayern auch noch in Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, wobei Sachsen und Thüringen noch die interessante Konstruktion haben, dass der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht die Schulkonferenz leitet.

Wenn ich mich recht erinnere, wurde in Hessen nach einigen Jahren rot-grüner Landesregierung die Drittelparität eingeführt, was aber die nach einem Jahr an die Macht gekommene schwarze Alleinregierung des Ministerpräsidenten Roland Koch und Kultusministerin Karin Wolff sofort kassiert wurde.

Die Regelungen in den übrigen Bundesländer werde ich mal nachsehen, wenn ich mehr Zeit dafür habe.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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