Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stufe 10 Englisch Folgefehler Bewerten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stufe 10 Englisch Folgefehler Bewerten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hausmeister Willi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 20:59    Titel: Stufe 10 Englisch Folgefehler Bewerten Antworten mit Zitat

Also mein Problem ist folgendes.
Der Englischlehrer meines Sohnes hat bei einer Aufgabe in der Arbeit für jeden Folgefehler einen vollen Punkt abgezogen.
Es war eine Aufgabe zur Grammatik, wo einige sätse im Present geschrieben werden sollten.
Mein Sohn hat alle Sätse im Past geschrieben. Von der Grammatik her waren sie allerding völlig richtig.
Wie werden denn solche Folgefehler jetzt nach dem Schulgesetz bewertet???
Denn meinem Sohn fehlen nur 2,5 Punkte zu einer Drei, und die hätte er selbst wenn für jeden Folgefehler nur ein halber Punkt statt eines ganzen abgezogen wird.

Herzlichen Dank schonmal für Antworten auch im Namen meines Sohnes.

Edit: achja, mein Sohn geht in NRW zur Schule.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 21:35    Titel: Re: Stufe 10 Englisch Folgefehler Bewerten Antworten mit Zitat

Hausmeister Willi hat folgendes geschrieben::
Es war eine Aufgabe zur Grammatik, wo einige sätse im Present geschrieben werden sollten.
Mein Sohn hat alle Sätse im Past geschrieben. Von der Grammatik her waren sie allerding völlig richtig.


Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dieser Beschreibung handelt es sich nicht um "Folgefehler", sondern darum, dass derselbe Fehler mehrfach gemacht wurde, nämlich, dass die falsche Zeitform benutzt wurde.
Für mehrere gleiche Fehler wird auch mehrfach die gleiche Punktzahl abgezogen.

Beispiel: Ein Schüler rechnet immer 3x6=24 anstelle von 3x6=18.

Aufgabe 1: Emma kauft 3 Bücher für 6 € und 5 Comic-Hefte für 2 €. Wie viel gibt sie aus?
Lösung des Schülers: 3x6=24; 5x2=10; 24+10=34
Aufgabe 2: Anton kaufte 6 Spielzeugautos für 3 € und 8 Luftballons für 0,50 €. Was hat er ausgegeben?
Lösung des Schülers: 6x3=24; 8x0,5=4; 24+4=28


Der letzte Rechenschritt in Aufgabe 1, der eigentlich 18+10 heißen muss, wäre ein Folgefehler, wird aber nicht als Fehler gewertet, weil der Schüler ja richtig gerechnet hat, genauso in Aufgabe 3, wo es 18+4 heißen muss.

Die beiden falschen Rechnungen 6x3=24 und 3x6=24 sind keine Folgefehler, sondern 2x derselbe Fehler. Also zieht der Lehrer bei jeder Aufgabe einen Punkt ab.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.