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Verfasst am: 03.12.07, 21:26 Titel: Volljährigkeit und Eltern
Hallo,
in unserer Schule (Niedersachsen 12. Jahrgang) geht im Moment eine Diskussion los - es geht um einen Zettel, auf dem steht, dass ihn die Erziehungsberechtigten zu unterschreiben haben.
Jetzt fragen sich die Volljährigen, ob sie es auch unterschreiben lassen müssten. Einige Lehrkräfte bejahen dies, andere verneinen es. Sind die Eltern überhaupt noch erziehungsberechtigt ? Ich dachte immer, ab 18 habe man auch die Freiheit auszuziehen, selbst wenn es die Eltern nicht wollten. Oder müssen sich 20jährige sogar noch bevormunden lassen?
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Verschoben ins Forum Schul- und Prüfungsrecht - Dipl.-Sozialarbeiter
Verfasst am: 03.12.07, 21:36 Titel: Re: Volljährigkeit und Eltern
darchr hat folgendes geschrieben::
Sind die Eltern überhaupt noch erziehungsberechtigt ?
Nein.
darchr hat folgendes geschrieben::
Ich dachte immer, ab 18 habe man auch die Freiheit auszuziehen, selbst wenn es die Eltern nicht wollten.
In der Tat. Allerdings müssen die Eltern das nur Zahlen, wenn sie einverstanden sind. Ansonsten können sie ihrer Unterhaltspflicht prinzipiell auch in Form von Kost und Logis nachkommen. Das soll hier aber glaube ich nicht das Thema sein.
darchr hat folgendes geschrieben::
Oder müssen sich 20jährige sogar noch bevormunden lassen?
Das nicht unbedingt, allerdings sehen diverse Schulgesetze(ob das Ni jetzt auch, weiß ich nicht) auch die Einbeziehung der Eltern in wichtigen Angelegenheit vor. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Die 'Erziehungsberechtigten'sind bei 18y. Schülern in diesem Sinne nicht mehr Erziehungsberechtigte.
Es gibt allerdings Ausnahmen.
Bei Klassenfahrten u.a.m. müssen Lehrer sich u.a. über die Finanzierung absichern.
Dazu müsste man auch wissen, um was für ein Schreiben es sich handelt.
Liebe Grüße
see
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est modus in rebus
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