Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Klausurrückgabe erst nach der folgenden Klausur?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Klausurrückgabe erst nach der folgenden Klausur?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Roman123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 15:28    Titel: Klausurrückgabe erst nach der folgenden Klausur? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe vor ca. 6 Wochen eine Klausur in Erdkunde gschrieben (NRW, Gymnasium, Stufe 13) und habe sie bis heute nicht zurück, da der Lehrer lange Zeit nicht in der Schule war. Morgen schreibe ich schon die nächste Klausur, ohne zu wissen, ob der Lehrer überhaupt in die vorige reingeschaut hat.

Mein Vater meinte, eine Klausur müsse vor der nöchsten zurückgegeben werden, damit der Schüler die vom Lehrer beanstandete Kritik in der nächsten Klausur einbringen kann. Wie verhält es sich damit? Hab im Schulgesetz auf die Schnelle nichts gefunden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden.

Diese Aussage findet sich im Bildungsportal NRW zum Thema Klassenarbeiten und Schulrecht.
Andererseit sollen die Arbeiten gleichmäßig im Schulhalbjahr verteilt sein. Es wird also langsam Zeit für die nächste Arbeit.

Ich gehe davon aus, dass der Erdkunde-Lehrer erkrankt ist. Ich würde den Beratungslehrer der Jahrgangsstufe ansprechen. Vielleicht hat er ja die Möglichkeit die geschriebene und hoffentlich bewertete Klausur zu erhalten. Diese könnte dann von einem Erdkundelehrer vor der nächsten Klausur besprochen werden.
_________________
Gruß Rainer!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roman123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

ac-hr hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden.

Diese Aussage findet sich im Bildungsportal NRW zum Thema Klassenarbeiten und Schulrecht.


Könntest du mir genauer sagen wo? Ich finds immer noch nicht.

ac-hr hat folgendes geschrieben::

Ich gehe davon aus, dass der Erdkunde-Lehrer erkrankt ist.

Richtig, er ist seit heute wieder da (soweit ich weiß)

ac-hr hat folgendes geschrieben::
Ich würde den Beratungslehrer der Jahrgangsstufe ansprechen. Vielleicht hat er ja die Möglichkeit die geschriebene und hoffentlich bewertete Klausur zu erhalten. Diese könnte dann von einem Erdkundelehrer vor der nächsten Klausur besprochen werden.


Leider nicht, erstens isses dafür zu kurzfristig und zweitens habe ich gerade mal 4 Stunden vertreten bekommen ( in 6 Wochen...) da wäre keine Zeit für eine Besprechung gewesen, der Klausurstoff für die nächste Arbeit muss ja behandelt werden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der folgende Link müsste es sein:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/Leistungsbewertung/FAQBewertung/Klassenarbeiten.html
_________________
Gruß Rainer!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roman123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, aber das betrifft die S1 (es ist ja auch von Klassenarbeiten und nicht von Klausuren die Rede) - ist das so einfach auf die S2 übertragbar?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt die APO GOSt, da finde ich aber nichts zum Thema "Rückgabe".
In § 14 wird auf "Richtlinien und Lehrpläne" verwiesen. Erdkunde finde ich aber auf dieser Seite nicht.

Privatmeinung: Wenn die Themen voneinander unabhängig sind, dann muss die 1. Arbeit nicht zwingend zurückgegeben worden sein, bevor die 2. geschrieben wird. Nur wenn die eine auf die andere aufbaut, wäre das nötig.

Angenommen, das 1. Quartal behandelt "Stahlindustrie in den USA" und das derzeitige 2. Quartal befasst sich mit "Afrika: Entwicklungspolitik und AIDS", dann hat man wenig Chancen, aus den Fehlern von Klausur 1 für Klausur 2 zu lernen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Angenommen, das 1. Quartal behandelt "Stahlindustrie in den USA" und das derzeitige 2. Quartal befasst sich mit "Afrika: Entwicklungspolitik und AIDS", dann hat man wenig Chancen, aus den Fehlern von Klausur 1 für Klausur 2 zu lernen.

Naja, wenn man z.B. grade einen neuen Lehrer bekommen hat und deshalb noch nicht weiß, auf was man bei diesem besonders achten sollte, kann es schon von Interesse sein, wie man in der ersten Arbeit abgeschnitten hat.

So hatten wir zum Beispiel einen Lehrer, der als hautptsächliches Bewertungskriterium Schlagwörter gezählt hat. Wenn man davon möglichst viele in halbwegs deutsche Sätze gepackt hat, bekam man gute Noten. Auf logische Verknüfpung kam es da nicht an. Daran musste ich mich z.B. zuerst gewöhnen.
Anders bei einer Lehrerin, der man am besten mit möglichst vielen Wörtern hinsichtlich des gleichen Sachverhalts das Ohr abgekaut hat.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.