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Dienstwohnung und Vorruhestand

 
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feuerrdrachin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 12:07    Titel: Dienstwohnung und Vorruhestand Antworten mit Zitat

Sagen wir mal Beamtin hat Dienstwohnung die sie wegen Frühpension räumen muß. Bei Einzug bekam sie die Umzugskosten komplett erstattet. Was gilt jetzt für den Auszug bei normalen Ruhestandsbeamten gibt es die Umzugskostenpauschale. Aber was ist mit Vorruhestand. Weiß jemand ob die betreffende Beamtin diese Kosten erstattet bekommt

Vielen Dank
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Bundesrecht ist die Umzugskostenvergütung u. a. zuzusagen für Umzüge "aus Anlass der Räumung einer Dienstwohnung auf dienstliche Weisung". Zum berechtigten Personenkreis gehören "Beamte im Ruhestand"; damit ist es unerheblich, ob der Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit eingetreten ist. Ich halte es für ausgeschlossen, dass es Landesregelungen gibt, die den geschilderten Sachverhalt nicht auch umfassen.

Liegt die neue Wohnung im Ausland (es könnte ja sein, dass die Dienstwohnungsinhaberin ihren Ruhestand z. B. in den USA verbringen möchte), dann werden Beförderungsauslagen und Reisekosten nur bis zum inländischen Grenzort erstattet. Auch diese Beschränkung dürfte in landesrechtlichen Regelungen entsprechend vorkommen.

Die "Umzugskostenpauschale" - damit meine ich die Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen gemäß § 10 BUKG - unterliegt m. E. keiner solchen Einschränkung.
Gruß
Bernd
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