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Hallo,
meine Frage bezieht sich auf den Matheunterricht in Hessen der gymnasialen Oberstufe.
In wieweit ist es legitim die Schwierigkeit einer Nachschreibeklausur im Vergleich zur ursprünglichen Klausur zu erhöhen? Gibt es bestimmte Richtlinien oder liegt es alles im Ermessen des Lehrers? Was passiert wenn von zwei "Nachschreibern" beide unter dem Strich also unter null Punkten die Arbeit absolviert haben ?
Unter null Punkte? Bemerkenswerte Leistung _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
mal ganz abgesehen von der bemerkenswerten Leistung
sinntniechtahlelehrersplöd
Mag sein, das Hessen andere 'Richtinien' hat
Die ursprügliche Klausur wird beim Nachschreiben nicht erhöht und somit normalerweise auch nicht der Schwierigkeitsgrad, sondern geändert.
Das Warum
sollte eigentlich klar sein.
Liebe Grüße
see
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also ich habe immer die Normalverteilungskurve genommen, dann die Tangente um ihre eigene Achse geschlagen und die Quersumme ihrer Schnittpunkte zum Potential erhoben.
Geteilt durch die Schülerzahl war´s dann ganz leicht
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf den Matheunterricht in Hessen der gymnasialen Oberstufe.
In wieweit ist es legitim die Schwierigkeit einer Nachschreibeklausur im Vergleich zur ursprünglichen Klausur zu erhöhen?
Das ist Ermessenssache des Lehrers. Es gibt durchaus auch Fälle, wo sich eine höhere Schwierigkeit gar nicht vermeiden lässt. Wenn die Nachholklausur z. B. drei Wochen nach dem ursprünglichen Klausurtermin liegt, soll auch der Stoff der drei Wochen Thema der Klausur sein. Durch die Vergrößerung der Stoffmenge allein kann die Nachholklausur dann schon schwieriger werden.
Manchmal werden die ollen Pauker sauer, wenn die Schüler einfach nicht zur Klausur kommen, da sie nicht rechtzeitig gelernt haben. Ausserdem macht das dem Lehrer doppelte Arbeit.
Wenn er sich einen Ruf aufbaut, dass die zweite Klausur mir negativen Punkten endet, ist er das Problem ziemlich schnell los.
Eigentlich verdammt durchsichtig.
Rechtlich nützen tut dat nit.
Grüße _________________ Ich hab keine Ahnung.
Den Kommentar hätte man sich auch sparen können.
Mag sein, aber es gibt halt so Steilvorlagen, da muss man einfach reinsemmeln, wie weiland 'kleines dickes Müller'...
Null Punkte - na ja, kommt in den besten Familien vor, sowas gab's zu meiner Zeit, wenn man ein leeres Blatt abgegeben hat. Aber mir war nicht klar, dass man das noch unterbieten kann. Ist das Punktesystem zwischenzeitlich dergestalt geändert worden, dass man auch negative Punktzahlen in der Klausur erzielen kann? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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